Hallo zusammen,
ich vermiete meine Doppelhaushälft an eine Verwandte. Dadurch, dass es meine Tante ist, habe ich beim Vertragsabschluss ihr die Miete von 450 EUR auf 400 EUR erlassen, da sie nicht im Stande war mehr zu zahlen (mit der mündlichen Vereinbarung, dass Sie mehr zahlen wird, wenn Sie wieder kann. Zu beachten ist, dass mein Bankabtrag z.Z. höher ist, als dass was Sie zahlt).
Vor 2 Wochen habe ich Ihr freundlich mitgeteilt, dass ich die Miete erhöhen möchte, da ich die laufenden Kosten nicht tragen kann, da ich selbst noch in der Ausbildung bin. Sie war außer sich und kommt mir mit dem Argument, dass die angegebene Quadratmeterzahl im Vertrag nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt. Sie hätte es selbst ausgemessen und verlangt dazu noch 10% Mietminderung.
Heute hatte ich einen Brief im Kasten (von ihr selbst geschrieben ohne jegliche Beweise von amtlicher Prüfung) mit einer sofortigen Mietminderung auf 330 EUR.
Darf Sie das einfach so?
Kann ich Sie kündigen? Wenn ja mit welcher Begründung?
Wo finde ich aktuelle Mietspiegel?
Soll ich einen Anwalt und einen Gutachter einschalten?
Wie gehe ich strategisch vor?
Danke für eure Beiträge und Unterstützung.
DRINGEND:Mietminderung wegen abweichender Quadratmeterzahl
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Robi1983 -
5. März 2012 um 12:37 -
Erledigt
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Zitat
Soll ich einen Anwalt und einen Gutachter einschalten?
Schon alleine die Überschrift ist ein Fall für sich, denn das DRINGEND ist eine Frechheit. Und bei der Wahl des Anwaltes empfehle ich genau hinzusehen, ob dieser auch vor den Bundesgerichthof ziehen kann.
Ich denke, dass hier nur der BGH tatsächlich Recht sprechen kann.
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Robi1983:
"habe ich beim Vertragsabschluss ihr die Miete von 450 EUR auf 400 EUR erlassen,"
Schriftlich?
Was ist im MV vereinbart?"Vor 2 Wochen habe ich Ihr freundlich mitgeteilt, dass ich die Miete erhöhen möchte,"
Schriftliches Mieterhöhungsverlangen?
Von welchem Betrag auf welchen Betrag?"Sie ... kommt mir mit dem Argument, dass die angegebene Quadratmeterzahl im Vertrag nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt."
Wv. qm lt. Vertrag?
Wv. qm lt. ihren Angaben?"Sie hätte es selbst ausgemessen und verlangt dazu noch 10% Mietminderung."
Auf welchen Betrag gerechnet?"Heute hatte ich einen Brief im Kasten ... mit einer sofortigen Mietminderung auf 330 EUR. Darf Sie das einfach so?"
Verlangen kann sie vieles..."Kann ich Sie kündigen? Wenn ja mit welcher Begründung?"
Nein und nein."Wo finde ich aktuelle Mietspiegel?"
Gemeindeverwaltung."Soll ich einen Anwalt und einen Gutachter einschalten?
Wie gehe ich strategisch vor?"
Wenn die erste geminderte Miete kommt, würde ich einen Anwalt aufsuchen. -
Hallo Berny,
danke für die schnelle Antwort. Hier die Antwort auf die noch offenen Fragen:
"habe ich beim Vertragsabschluss ihr die Miete von 450 EUR auf 400 EUR erlassen,"
Schriftlich?->ja, da die Vormieter 450 EUR gezahlt hatten.
Was ist im MV vereinbart?-> 400 EUR"Vor 2 Wochen habe ich Ihr freundlich mitgeteilt, dass ich die Miete erhöhen möchte,"
Schriftliches Mieterhöhungsverlangen?->ja
Von welchem Betrag auf welchen Betrag?-> von 400 EUR auf 430 EUR"Sie ... kommt mir mit dem Argument, dass die angegebene Quadratmeterzahl im Vertrag nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt."
Wv. qm lt. Vertrag?->85 Quadratmeter
Wv. qm lt. ihren Angaben?->ca.70 Quadratmeter"Sie hätte es selbst ausgemessen und verlangt dazu noch 10% Mietminderung."
Auf welchen Betrag gerechnet?->auf 400 EUR (hat aber im Schreiben 330 EUR angegeben)"Kann ich Sie kündigen? Wenn ja mit welcher Begründung?"
Nein und nein.-> auch nicht zur EigennutzungVielen Dank für die Antwort
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Robi1983:
"Was ist im MV vereinbart?-> 400 EUR"
Das zählt."Schriftliches Mieterhöhungsverlangen?->ja
Von welchem Betrag auf welchen Betrag?-> von 400 EUR auf 430 EUR"
War es nachvollziehbar und den Anforderungen entsprechend begründet [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url] ?"Sie ... kommt mir mit dem Argument, dass die angegebene Quadratmeterzahl im Vertrag nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt."
Wv. qm lt. Vertrag?->85 Quadratmeter
Wv. qm lt. ihren Angaben?->ca.70 Quadratmeter"
Hmm, wenn es tatsächlich mehr als 10% sind, wäre das ein Mietminderungsgrund. Ich würde mich über die [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1…iw=1170&bih=581]Google[/url] informieren und mit ihr und einem Zeugen zusammen die Mietfläche ausmessen, doppeltes Protokoll unterschreiben/lassen. Tipp: Excel-Tabelle (habe ich von jedem Raum meines vermieteten MFH)."Kann ich Sie kündigen? Wenn ja mit welcher Begründung?"
Nein und nein.-> auch nicht zur Eigennutzung"
Vorsicht! Warte doch erstmal ab und lass' von Dir nach dem Ortstermin lesen. -
Zitat
Schriftliches Mieterhöhungsverlangen?->ja
Von welchem Betrag auf welchen Betrag?-> von 400 EUR auf 430 EURMit welcher Begründung, Mietspiegel oder 3 Vergleichswohnungen? Was die Vormieter bezahlt haben, ist Schnee von gestern.
ZitatWv. qm lt. Vertrag?->85 Quadratmeter
Wv. qm lt. ihren Angaben?->ca.70 QuadratmeterWenn das zutrifft mit der Differenz von 15 m² = 17,6%, dann dürfte die Mieterin die Miete bis auf 330,- Euro senken.
Zitat"Kann ich Sie kündigen? Wenn ja mit welcher Begründung?"
Nein und nein.-> auch nicht zur EigennutzungBei Eigenbedarf verlangt der Gesetzgeber genaue Angaben, warum und weshalb. Bitte hier informieren: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
Unter "E" wie Eigenbedarf.
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Hi, danke für die Antworten.
Kann Sie einfach so diesen Monat die Miete senken oder muss das vorab geprüft werden? -
Entweder du machst selbst eine Messung, oder du glaubst ihr.
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ja das werde ich. Aber meine Frage ist nicht beantwortet.Kann Sie diesen Monat die Miete einbehalten oder muss Sie sonst nachzahlen?
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Nachmessen, am besten mit der Mieterin zusammen.
Stellt sich heraus, dass die Differenz < 10% ist, muss sie den zurückbehaltenen Betrag zurückerstatten.
Ist sie damit nicht einverstanden bleibt normal nur der Klageweg.
Ist es über 10% dann wird das ganze komplizierter.
Ohne Ermittlung ob die Mieterin tatsächlich Recht haben könnte, macht es wenig Sinn über die weitere Vorgehensweise zu diskutieren.
Sie kann den Mietanteil einbehalten indem sie es einfach macht.
Da der Mangel ja nicht abgestellt werden kann, wäre die Mietminderung, sofern gerechtfertigt, ab sofort und unbegrenzt möglich. (Darum schreibt man die qm ja auch nicht in den Mietvertrag) hüstelOb dies Rechtens ist, oder ob sie es nachzahlen muss, ergibt sich durch die Messung, entweder selbst mit einer einvernehmlichen Einigung, was der günstigere Weg ist oder durch einen Ingenieur für ca. 3 bis 6 Euro * qm je nach Ort + ggf. Anwalt + Gericht + Gerichtsgutachten ...
Die Kosten drohen ggf. der Mieterin, wenn sie unterliegt. Wenn es jedoch einen Vergleich gibt oder dort nichts zu holen ist bleibt man aber ggf. auf einem Teil oder den gesamten Kosten als Vermieter sitzen.
oder ganz kurz
Ja sie kann den Anteil einbehalten und Ja sie muss es nachzahlen, wenn Du nachweissen kannst, dass sie nicht Recht hat.
und mit etwas Pech liegen zwischen beiden Zuständen mehrere Tausend Euro.
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Nochmals Danke.
Kann Sie den schon diesen Monat die Miete mindern, obwohl im Mietvertrag steht "Zahlung bis zum 3. des Folgemonats" und heute erst der Brief eingetroffen ist.
Sorry für das DRINGEND in der Überschrift. -
Hat sie vorher schonmal darauf hingewiesen?
Aber müssig, sie hat es gemacht, daran wirste jetzt kaum was ändern können, terminliche Spitzfindigkeiten wären dann anwaltlich zu klären.Es wurde erklärt was am kostengünstigsten zu tun ist,
ansonsten empfehle ich für Detailfragen über die Rechtmässigkeit einer solchen Mietminderung einen guten Anwalt. -
Zitat
Kann Sie diesen Monat die Miete einbehalten oder muss Sie sonst nachzahlen?
Wenn deine Mieterin richtig gemessen hat, dann kann sie sogar rückwirkend die Miete entsprechend mindern.
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jau ... aber mach ihn doch nicht noch nervöser als er schon ist ..

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Ihr seid toll, danke euch. Ihr habt mit weitergeholfen. Ich hab noch etwas gefunden...
Ich zahle einen Abtrag an die Bank monatlich von 420 EUR, das ist Ihr bekannt. Ich vermute Sie will nicht raus, da es eine Doppelhaushälft mit Terasse und Garten und Sie findet nicht günstigeres. Ich habe soeben alle meine Unterlagen geprüft und bereits einen Termin mit einem Anwalt ausgemacht. Laut dem Grundbuch, bürgt mein Vater für mich und ist auch der Besitzer des Hauses.Der Vetrag ist somit nichtig, oder. Seine Unterschrift ist im Mietvertrag nicht verzeichnet. -
Zitat
Der Vetrag ist somit nichtig, oder
Nö! Der Eigentümer des Hauses muss nicht automatisch auch der Vermieter sein. Oder andersrum, der Vermieter des Hauses muss nicht der Eigentümer sein.
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Der Vetrag ist somit nichtig, oder.
Wenn ich wüsste, wovon Du sprichst...
Dein "Abtrag" (was ist das?) dürfte mit Mietrecht nichts zu tun haben. -
Mit Abtrag ist der Kreditabtrag an die Bank gemeint, da ich das Haus noch abbezahle.
Heißt das jetzt, Sie hat in allem Recht und ich sollte das so stillschweigend hinnehmen?
Wie ist es, wenn ich Sie laut der gesetztlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündige? -
Robi1983:
"Mit Abtrag ist der Kreditabtrag an die Bank gemeint, da ich das Haus noch abbezahle."
Das ist Privatangelegenheit."Heißt das jetzt, Sie hat in allem Recht und ich sollte das so stillschweigend hinnehmen?"
Ich hatte bereits vorgeschlagen, erst mal die Mietsache auszumessen."Wie ist es, wenn ich Sie laut der gesetztlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündige?"
Kannste machen, wäre jedoch wirkungslos. Haste stichhaltige Gründe?
Ich werde mich aus diesem Thread verabschieden, denn wir drehen uns im Kreise. -
Hey,
ich habe die Wohnung abgemessen. Wie ist es mit dem Dachboden?
Dieser ist im Mietvertrag nicht angegeben.Weder als Zimmer und auch nicht als Dachboden.Er ist aber ausgebaut und besitzt eine Heizung.Auch Stromanschlüsse sind vorhanden.Und wie sieht es mit Berechnung der Terasse aus? -
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