Muss ich weiterhin die Miete zahlen....

  • ...auch wenn sich ein Nachmieter für meine Wohnung gefunden hat?

    Folgendes Problem:
    Ich habe meine Wohnung kurzfristig gekündigt. Nach der 3-Monatsfrist müsste ich bis 31.05. Miete zahlen.
    Ich würde jedoch gerne schon ab dem 01.04. ausziehen und die Wohnung weitervermieten

    Am Montag war nun die Besichtigung und es gab mehrere Interessenten, die die Wohnung bereits ab 01.04. mieten würden und auch finanziell können. Nun hat sich aber mein Vermieter für jemanden entschieden, der die Wohnung erst ab 01.06. mieten würde. Grund: weil diese Person am längsten (3 Jahre) auf der Warteliste steht.

    Muss ich nun also weiterhin die Miete zahlen? :confused:

  • Zitat

    Im Internet habe ich grade gelesen, dass es Ausnahmefälle gibt, wie z.B. aus beruflichen Gründen. Dies wäre bei mir der Fall.

    Das gilt, wenn ein längerfristiger Mietvertrag (Zeitmietvertrag) abgeschlossen wurde.

  • Zitat


    Im Internet habe ich grade gelesen, dass es Ausnahmefälle gibt, wie z.B. aus beruflichen Gründen. Dies wäre bei mir der Fall.

    Aber nicht jeder berufliche Grund ist ein solcher Fall. Einfacher Arbeitsplatzwechsel genügt sicher nicht.

  • Vergiss es, denn die 3 monatige Frist kann man durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes nicht umgehen. Hättest du einen Vertrag mit Kündigungsverzicht z.B. von 2 oder 3 Jahren, dann sähe es anders aus.

  • Ein klare Gesetzliche Grundlage dazu gibt es nicht. Das fußt meistens auf gerichtlichen Entscheidungen, welche aber nicht automatisch bindend sind.
    Was bei Ihnen möglich wäre ? Suchen Sie kotzende Pferde vor der Apotheke, dann wissen Sie es.

  • Ich würde jedoch gerne schon ab dem 01.04. ausziehen und die Wohnung weitervermieten


    Du kannst ausziehen, wann Du möchtest, nur zahlen musst Du bis zum 31.05.
    Und weitervermieten wirst DU ganz bestimmt nicht...:rolleyes:

  • ok. und wann würde diese regel mit dem arbeitsplatz zb greifen?

    Eine "Regel" dafür gibt es nicht. Es sind immer Einzelentscheidungen von Gerichten zu einen speziellen Fall.

    Überlegen Sie mal ganz emotionslos:

    Eine Klage vor Gericht kann nur mit Hilfe eines Anwaltes erfolgen. Allein die erste Beratung kostet schon mal Geld(sicher keine 10 €, eher viel mehr). Dazu kommen noch Ihre persönlichen Kosten. Bei einer Anklageerhebung kommen nochmals Gerichtsgebühren, Auslagenerstattung und wer weiß noch alles zustande.
    Verlieren Sie, bleiben Sie vollständig auf den Kosten sitzen, welche mit Sicherheit die Mieten für April und Mai übersteigen.

    Also, klaren Kopf behalten und nochmals prüfen, ob sich der Aufwand, finanziell wie auch psychisch überhaupt lohnt.

  • Kolinum: Da muss ich Ihnen Recht geben. Wobei ich eine Rechtschutzversicherung habe, die auch das Mietrecht umfaßt, glaube ich nicht, dass ein solcher Streit Erfolg hätte.

    Was mich nur so ärgert: vor 2 Jahren habe ich die Wohnung auch nur bekommen, wenn ich sie zum nächsten Monat miete. Der Vormieter konnte sie sich auf Grund seines Ausbildungsendes nicht mehr leisten.

    Jetzt ist es ähnlich (habe kurzfristig eine Stelle für meine Masterarbeit 500km entfernt von hier bekommen) und man nimmt sich einen Nachmieter, der erst im Juni einziehen will, obwohl es mehrere Interessenten gegeben hat, die bereits ab April die Wohnung hätten nehmen können.

    Und mir dann als Begründung die Warteliste vorzuschieben ist lächerlich. Meine Nachmieterin meinte selbst bei der Wohnungsbesichtigung, dass sie aus beruflichen Gründen hierher wechseln will. Wie kann es da sein, dass sie dann seit 3 Jahren - wie von der WG behauptet - auf der Warteliste steht.

    Ich bin jedenfalls nur noch wütend und entäuscht, zumal ich bisher immer ein recht gutes Verhältnis zu den Sachbearbeitern der WG hatte.

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