Beiträge von Leuchtturm82

    Kolinum: Da muss ich Ihnen Recht geben. Wobei ich eine Rechtschutzversicherung habe, die auch das Mietrecht umfaßt, glaube ich nicht, dass ein solcher Streit Erfolg hätte.

    Was mich nur so ärgert: vor 2 Jahren habe ich die Wohnung auch nur bekommen, wenn ich sie zum nächsten Monat miete. Der Vormieter konnte sie sich auf Grund seines Ausbildungsendes nicht mehr leisten.

    Jetzt ist es ähnlich (habe kurzfristig eine Stelle für meine Masterarbeit 500km entfernt von hier bekommen) und man nimmt sich einen Nachmieter, der erst im Juni einziehen will, obwohl es mehrere Interessenten gegeben hat, die bereits ab April die Wohnung hätten nehmen können.

    Und mir dann als Begründung die Warteliste vorzuschieben ist lächerlich. Meine Nachmieterin meinte selbst bei der Wohnungsbesichtigung, dass sie aus beruflichen Gründen hierher wechseln will. Wie kann es da sein, dass sie dann seit 3 Jahren - wie von der WG behauptet - auf der Warteliste steht.

    Ich bin jedenfalls nur noch wütend und entäuscht, zumal ich bisher immer ein recht gutes Verhältnis zu den Sachbearbeitern der WG hatte.

    ...auch wenn sich ein Nachmieter für meine Wohnung gefunden hat?

    Folgendes Problem:
    Ich habe meine Wohnung kurzfristig gekündigt. Nach der 3-Monatsfrist müsste ich bis 31.05. Miete zahlen.
    Ich würde jedoch gerne schon ab dem 01.04. ausziehen und die Wohnung weitervermieten

    Am Montag war nun die Besichtigung und es gab mehrere Interessenten, die die Wohnung bereits ab 01.04. mieten würden und auch finanziell können. Nun hat sich aber mein Vermieter für jemanden entschieden, der die Wohnung erst ab 01.06. mieten würde. Grund: weil diese Person am längsten (3 Jahre) auf der Warteliste steht.

    Muss ich nun also weiterhin die Miete zahlen? :confused:

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