Zwei-Familien-Haus

  • Moin Moin,

    es geht um ein 2 Familienhaus ,die zweite Wohnung ist noch nicht
    ganz bezugsfertig ( Neubau ),darf der Vermieter die gesamten
    Betriebskostenkosten auf den einen Mieter legen ??
    Oder müssen die Betriebskosten durch zwei geteilt werden ??
    Kennt sich jemand im Forum damit aus.

    Gruß und Danke
    Pumuckel

  • Moin,
    danke für die schnelle Antwort,aber die Links helfen
    nicht wirklich.
    Die zweite Wohnung ist noch nicht bezugsfertig ( Neubau ).
    Gibt es hier eine andere Rechtssprechung ??

    Gruß und danke im voraus.

  • Zitat

    Die zweite Wohnung ist noch nicht bezugsfertig ( Neubau ).

    ...ist im Prinzip uninteressant. Fakt ist doch, dass die Wohnung vorhanden ist. Ob leerstehend, bezugsfertig oder auch nicht. Und die verbrauchsunabhängigen Kosten fallen in der Regel auch für das komplette Haus und nicht nur für den vermieteten Teil an.

  • Für Rechtssprechungen & Co. sind Gerichte und nicht Foren zuständig.

    Woher soll ich oder jemand anderes wissen, wie dein Vermieter den Leerstand abrechnen wird? Die Links sind lediglich dazu gedacht, dass du im Falle der ersten Betriebskostenabrechnung "vorgewarnt" bist.

    Hast du denn schon mit dem Vermieter über diese Abrechnung der Betriebskosten geredet? Wahrscheinlich nein! Also reden wir hier über ungelegte Eier und du willst, dass wir nach einer anderen Rechtsprechung suchen sollen. Meinst du nicht auch, dass das Quatsch ist?

  • Pumuckel:

    "Es geht um ein 2 Familienhaus ,die zweite Wohnung ist noch nicht
    ganz bezugsfertig ( Neubau )"
    Ist völlig egal. Leerstand ist so zu bewerten, als ob eine Person drinnen ist, und zwar trägt der Vermieter die Kosten. Der Mieter kann ja nichts dafür.

    "darf der Vermieter die gesamten Betriebskostenkosten auf den einen Mieter legen ??"
    Latürnich nicht.

    "Oder müssen die Betriebskosten durch zwei geteilt werden ??"
    Jein, sondern nach gesetzlichem Schlüssel, d.h. grundsätzlich nach Mietflächenanteilen, wenn nicht Messgeräte zur Verfügung stehen. Kabelanschluss nach Mieteinheiten, Heizkosten nach HKVO berechnet.

  • Moin,

    erst einmal vielen Dank an Gruwo und Berny fur die schnellen
    Antworten.
    Mainschwimmer vielen Dank für die Mühe,aber das ich zuvor mit dem
    Vermieter gesprochen habe ist war doch klar,wollte auch keine Rechtsberatung sondern Tipps.
    Deshalb ist es nicht gleich Quatsch dafür gibt es doch das Forum.
    Für die Eier ist es auch noch zu früh,Ostern ist noch nicht.

    Gruß Pumuckel

  • Moin,
    Für die Eier ist es auch noch zu früh,Ostern ist noch nicht.
    Gruß Pumuckel


    Aber wir fressen schon seit zwei Wochen Waffeleier (von Klinkartz bzw. Al*i)...:p


  • ....,wollte auch keine Rechtsberatung sondern Tipps.

    Tipps, wie Sie zum Recht kommen, finden Sie hier immer. Aber keine Tipps der anderen Art. Dafür ist das Forum nicht da.

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