für Nebenkosten Ablesen zahlen?

  • Hallo

    ich möchte nach Düsseldorf ziehen, habe nun den Mietervertrag vor mir von einer Wohnungsbaugesellschaft.
    In einem Anhang zum Mietvertrag wollen die jährlichen Ablesekosten für Strom, Gas etc. als umlagefähig erklären und benennen das mit zusätzlichen Kosten von ca. 50€/Jahr.

    Ist dieses rechtens?

    Vielen Dank euch.
    MfG
    Sven

  • Hallo SvenH13,
    ob es rechtens ist, sollte besser ein Rechtsanwalt beantworten.
    Tipp: Wenn Sie direkt mit den Lieferanten einen Vertrag abschliesen z.B. zur Stromlieferung, dann halte ich diese Vereinbarung fuer seltsam. Sollten alle Lieferungen ueber den Vermieter vertraglich geregelt sein, dann genau auf die Abrechnung schauen, ob nicht doppelt abgerechnet wird. Einmal von den Lieferanten und einmal vom Vermieter.
    Hier kann man auch vor Vertragsbeginn nach den letzten Abrechnung vom Vormieter fragen oder Lieferanten direkt kontaktieren.
    Desweiteren ist es schon merkwuerdigt, dass dieser Hinweis auf Ablesekosten auf einen Anhang erfolgt. Denn in der Regel kann man die entstehenden Kosten innerhalb der einzelnen Betriebskosten wieder finden.
    Sollte es sich aber um ZWISCHENABLESUNGEN handeln, dann hat dieses 50,00 Euro Anhang am Mietvertrag eine andere Bedeutung. Gegebenfalls kann das dann eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und den Vermieter sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Sollte es sich aber um ZWISCHENABLESUNGEN handeln, dann hat dieses 50,00 Euro Anhang am Mietvertrag eine andere Bedeutung. Gegebenfalls kann das dann eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und den Vermieter sein.


    So wird es wohl sein, denn sonst gehen Zwischenablesekosten (insbesonders bei Heizkörpern) zulasten des Vermieters.

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