erhöhte Vorauszahlungen

  • Hi,

    habe neue Berechnung der Vorauszahlungen der Nebenkosten erhalten:

    Im Mietvertrag steht zu den Vorauszahlungen: "Sind Vorauszahlungen vereinbart, so wird sie jährlich einmal abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald die Abrechnungsunterlagen dem Vermieter vorliegen. Der Mieter ist berechnet in angemessener Zeit nach Zugang de Abrechnung die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten bei dem Vermieter oder der von ihm besteimmten Stelle einzusehen. Eine etwaige Differenz aufgrund der Abrechnung zugunsten des Vermieter (des Mieters) hat der Mieter (Vermieter) innerhalb von einem Monat nach Zugang der Abrechnung an den Vermieter (den Mieter) zu zahlen. Im Falle des Auszugs eines Mieters während einer Abrechnungsperiode erfolgt die Verteilung bei der nächstfälligen Abrechnung im Verhältnis der Mietzeit zu der Abrechnungsperiode." [...] die abzurechnenden Kosten werden auf die Mieter wie folgt umgelegt: Nach dem durch Wärmemesser/Heizkostenverteiler ausgewiesenen Verbrauch, jedoch 35% der Kosten nach dem Verhältnis der beheizten Wohnfläche.alle anderen Kosten werden umgelegt nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile.

    Nun das Problem:

    Im Februar diesen Jahres bin ich in die Wohnung eingezogen. Meine damaligen Vorauszahlungen betrugen 72€. Der Verwalter meinte zu mir noch, dass diese Kosten eh zu hoch angesetzt sind und die Vormieterin in den 3 Jahren die sie da gewohnt hat immer Rückzahlungen erhalten habe.

    Vor meinem Einzug war kein Heizungstechniker da, der die Heizungswerte abgelesen hat.Ende Juli kam dann ein Techniker, der alle Heizkörper im Haus (10 Wohnungen) abgelesen hat.Jetzt habe ich die neuen Vorauszahlungen für 2015 erhalten, und soll statt anfangs 72€ nun 235€ nachzahlen.

    Mein Umlageanteil der Gesamtheizungkosten von 14500€ beträgt 2120€ (!!!). Dabei habe ich höchstens im Februar - Anfang April geheizt und dies auch nur abends, wenn ich von der Arbeit heim kam und am Wochenende. Demnach ist dieser hohe Heizkostenanteil absolut unverständlich. Die Nebenkosten haben sich damit um ca. 150% erhöht.
    Erreiche ich den Verwalter auch nie, ist immer nur der AB dran und auf Mails bekomme ich gar keine Antwort. Leider haben die ihr Büro ne knappe Autostunde von mir weg und ich kann während meiner Arbeitszeit da nicht mal eben hinfahren. Meint ihr, dass das mit den Nebenkosten so stimmen kann? Hätte da nicht ein Heizungstechniker Anfang Februar kommen müssen, die Heizung ablesen und dann die vormieterin diese Kosten zahlen müssen. Bei gleichen Verbrauch aller Mieter müsste jeder ja 1500€ zahlen. Ich alleine soll aber in knapp 2 Monaten 2120€ verheizt haben?

  • Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

    Wie groß die Wohnung?

    72 € inkl Heizkosten ist schon ziemlich wenig. Außer es ist eine Miniwohnung von etwa 25 - 30 m².

    Als erster Hinwies, Einzug und Nutzungszeitraum ausschließlich oder überwiegend in der Heizungsperiode bedeute fast immer eine Nachzahlungen.

    Denn in den Heizmonaten, ganz besonders Januar - April, sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie gezahlten.

    Wenn möglich stell die Abrechnung als Bild(er) ein. Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Deine Angaben ergeben keinen Sinn, denn jeder Mieter beteuert auf Nachfrage, dass er nicht geheizt hat. Lade die Abrechnung als .jpg oder .pdf hoch, nicht zu klein und schwärze persönliche Angaben.

    Zitat

    Jetzt habe ich die neuen Vorauszahlungen für 2015 erhalten

    Die Messe für 2015 ist gelesen, das ist irrelevant.

  • die abzurechnenden Kosten werden auf die Mieter wie folgt umgelegt: Nach dem durch Wärmemesser/Heizkostenverteiler ausgewiesenen Verbrauch, jedoch 35% der Kosten nach dem Verhältnis der beheizten Wohnfläche.alle anderen Kosten werden umgelegt nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile.


    Ist rechtlich nicht zulässig, sondern lt. HeizkVO nach Verbräuchen.

  • die abzurechnenden Kosten werden auf die Mieter wie folgt umgelegt: Nach dem durch Wärmemesser/Heizkostenverteiler ausgewiesenen Verbrauch, jedoch 35% der Kosten nach dem Verhältnis der beheizten Wohnfläche.alle anderen Kosten werden umgelegt nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile.


    Ist rechtlich nicht zulässig, sondern lt. HeizkVO nach Verbräuchen, genau: (bspw.) 35% der Gesamtheizkosten mietflächenanteilig, 65% nach Verbrauch. Meistens sind es 30/70.

  • Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, gilt möglicherweise:

    Zitat

    . Voraussetzungen für die Umlage der Nebenkosten nach Miteigentumsanteilen

    Die Verwendung des Miteigentumsanteils als Umlageschlüssel setzt grundsätzlich voraus, dass es sich bei dem Mietobjekt um eine Eigentumswohnungen handelt, die Parteien eine – mietvertragliche – Umlagevereinbarung schließen und die Besonderheiten bei den verbrauchsabhängigen Nebenkosten beachten.

    Link

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