Recht und Verpflichtung Vermieter

  • Ich wohne seit Oktober 2010 in einer 5er-WG und habe nun mehrere Fragen zu Rechten und Verpflichtungen meines Vermieters.

    1. Er hat seinen Laden im selben Gebäude und geht deshalb etwa ein- bis zweimal pro Woche unangemeldet in unsere Küche (diese ist außerhalb der Wohnung), hat sogar auch schon den Kühlschrank geöffnet. In die Wohnung selbst kommt er auch manchmal, aber immer unangekündigt, z.B. wenn ein neuer potentieller Mieter herumgeführt wird. In meinem Mietvertrag steht, dass ich nur mein Zimmer gemietet habe. Küche und Bad sowie Flur stehen mir nur zur Mitbenutzung zur Verfügung. Jetzt ist meine Frage: Darf der Vermieter einfach ohne Ankündigung ins Bad/Küche/Flur, weil ich nur Mitbenutzer bin?

    2. Unser Bad hat keine Fenster. Mindestens seit meinem Einzug ist der Abzug defekt, weswegen das Bad immer sehr feucht ist. Ebenfalls mindestens seit meinem Einzug sind die Fugen zweier gefliester Wände komplett mit Schimmel benetzt, worauf wir den Vermieter seit über einem Jahr immer wieder mündlich hinweisen. Passiert ist aber noch nichts, außer dass er den kleinen Streifen Tapete über den Fliesen erneuert hat. Kann ich auch rückwirkend Mietminderung verlangen, wenn ich schon ausgezogen bin? Ich würde das gerne nach dem Auszug (September ´12) machen, wenn ich meine Kation wiederhabe, weil ich befürchte, dass ich die sonst nicht voll zurückbekomme. Das hat er bei vorherigen Mietern schon gemacht.

    3. Im Dezember war ein Wasserschaden im Haus, weswegen eine Wand feucht war. Daraufhin hat der Vermieter eine Firma kommen lassen, die die Wände trocknen sollte. Drei Tage bevor diese kamen hing ein Zettel an der Wohnungstür mit der Notiz „Am X.X. um 8 Uhr kommen die Wändetrockner, bitte hereinlassen“, sonst nichts. An diesem Wochenende war dann niemand in der Wohnung und als wir am Montag zurückkamen, stand ein Trockner in der Dusche und an der Dusche eine Notiz „für 2 Wochen nicht benutzbar“. Niemand wurde im Vorfeld informiert. Wir hatten zwar die Möglichkeit, in der Badewanne zu duschen, dort befindet sich aber kein Vorhang und es wurde auch keiner angebracht. Kann ich (rückwirkend) Minderung verlangen?

    4. Das direkt angrenzende Nebengebäude gehört auch dem Vermieter und wird seit etwa 4 Monaten renoviert, weswegen ich zeitweise großem Lärm ausgesetzt bin, was vor allem beim Lernen stört. Außerdem steht das Baugerüst direkt neben meinem Fenster, weswegen die Bauarbeiter quasi freie Sicht auf mein ganzes Zimmer haben. Kann ich da auch was machen?

    5. Der Schimmel hat sich jetzt auch auf mein Zimmer ausgebreitet. An der Außenwand in der Ecke habe ich kürzlich wenig Schimmel entdeckt, obwohl an dieser Stelle volle Luftzirkulation herrscht, weil die Wand frei ist. Das Zimmer wird regelmäßig gelüftet und die Fenster sind nicht dicht, deswegen kann ich Eigenverschulden praktisch ausschließen. Könnte er mich trotzdem dafür zahlen lassen?

    Vielen Dank im Voraus und sorry, dass das so viele Fragen sind :o

  • sorry, dass das so viele Fragen sind :o


    Rückwirkende MM ist nicht möglich.
    Du kannst DEINE Mieträume während der Mietzeit mit einem eigenen Schloss versehen, beim Auszug musste jedoch wieder zurückbauen.
    Zu den anderen speziellen Fragen sollteste Dich (evtl. Ihr) bei einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.

  • Dankeschön Berny für die schnelle Antwort.
    Ich hatte häufiger Stress mit ihm, weil ich mir schon ein bisschen verarscht vorkomme. Deswegen glaube ich, dass er einiges von der Kaution für "Renovierungsarbeiten" in meinem Mietraum einbehalten wird. Schon allein aus Rache (hat er bei anderen auch schon früher gemacht). Gibt es da spezielle Auflagen für die Kautionssache?

  • Dankeschön Berny für die schnelle Antwort.
    Ich hatte häufiger Stress mit ihm, weil ich mir schon ein bisschen verarscht vorkomme. Deswegen glaube ich, dass er einiges von der Kaution für "Renovierungsarbeiten" in meinem Mietraum einbehalten wird. Schon allein aus Rache (hat er bei anderen auch schon früher gemacht). Gibt es da spezielle Auflagen für die Kautionssache?


    Die "Sache" ist die sog. Mietsicherheit, also ein Geldbetrag von max. drei Nettomonatsmieten, den der Vermieter verzinslich (gesetzliche Zs.) von seinem Vermögen getrennt anzulegen hat.

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