Rauchen im Keller

  • Hallo,

    in meinem Mietvertag steht, dass im Keller nicht geraucht werden darf.

    Kann mir der Vermieter das wirklich verbieten? Es handelt sich um abgeschlossene Räume (mit eigenem Fenster und Tür). Es ist auch keine Heizung, Gas oder sonst etwas im Kellerraum.

    Danke für eure Antwort.

  • in meinem Mietvertag steht, dass im Keller nicht geraucht werden darf.


    Der VM hatte beim Entwurf des Mietvertrags schon einen Grund für diese Vereinbarung. Du hast sie freiwillig unterschrieben, und daher gilt sie, m.E.

  • Unter normalen Umständen kann der Vermieter Ihnen das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten.
    Aber wenn Sie mit dem Mieter vereinbart haben, und darum geht es hier, in bestimmten Räumlichkeiten nicht zu rauchen, dann sollten Sie sich gefälligst auch daran halten.

  • Aber wenn Sie mit dem Mieter vereinbart haben, und darum geht es hier, in bestimmten Räumlichkeiten nicht zu rauchen, dann sollten Sie sich gefälligst auch daran halten.


    Richtig. Wie ich bereits sagte, der Fragesteller hatte es mit dem VERmieter bereits vertraglich vereinbart.

  • Da das Rauchen in angemieteten Räumen zu den Grundrechten gehört, kann es per Formularvertrag nicht untersagt werden. Hier wäre nur eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter bindend. Ob solch eine Vereinbarung geschlossen wurde, will ich nach dem Eingangsbeitrag sehr stark anzweifeln:
    Rauchverbot per Mietvertrag: Ungeliebter blauer Dunst


    Das ist ja schon klar, Mainschwimmer. Ich habe jedoch noch nie von MVs gehört, dass formularmässig in Kellern das Rauchen verboten ist - und wenn auch, könnte ja auch in Hausordnungen stehen...
    Aber mal abgesehen davon: Ich bin Deinem Link gefolgt und habe ganz unten folgendes gefunden:
    "Immowelt.de weist aber darauf hin, dass für Waschküchen, Gemeinschaftskeller, Flure, Treppenhäuser und Aufzüge andere Regeln gelten. In gemeinschaftlich genutzten Räumen kann der Vermieter auch ohne entsprechende Zusatzvereinbarungen das Rauchen untersagen.
    Quelle: http://www.immowelt.de"

  • Zitat von Mainschwimmer

    Da das Rauchen in angemieteten Räumen zu den Grundrechten gehört, kann es per Formularvertrag nicht untersagt werden.


    Richtig.

    Zitat

    Hier wäre nur eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter bindend.


    Richtig.

    Zitat

    Ob solch eine Vereinbarung geschlossen wurde, will ich nach dem Eingangsbeitrag sehr stark anzweifeln:

    Ich nun eher nicht.
    In einem Formularmietvertrag wäre ein generelles Verbot ausgesprochen worden. Ein solches ist es aber nicht und wäre auch nicht statthaft.
    Gerade weil es sich um ein Rauchverbot in einem Nebengelass der Wohnung handelt, sehe ich hier eine Individualvereinbarung.
    Ursache kann auch eine Brandschutzmaßnahme sein.
    Übrigens, warum eine solches Verbot überhaupt fixiert wurde, verschweigt uns der Fragesteller.

  • Da das Rauchen in angemieteten Räumen zu den Grundrechten gehört, kann es per Formularvertrag nicht untersagt werden. Hier wäre nur eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter bindend. Ob solch eine Vereinbarung geschlossen wurde, will ich nach dem Eingangsbeitrag sehr stark anzweifeln:
    Rauchverbot per Mietvertrag: Ungeliebter blauer Dunst


    Das ist ja schon klar, Mainschwimmer. Ich habe jedoch noch nie von MVs gehört, dass formularmässig in Kellern das Rauchen verboten ist - und wenn auch, könnte ja auch in Hausordnungen stehen...
    Aber mal abgesehen davon: Ich bin Deinem Link gefolgt und habe ganz unten folgendes gefunden:
    "Immowelt.de weist aber darauf hin, dass für Waschküchen, Gemeinschaftskeller, Flure, Treppenhäuser und Aufzüge andere Regeln gelten. In gemeinschaftlich genutzten Räumen kann der Vermieter auch ohne entsprechende Zusatzvereinbarungen das Rauchen untersagen.
    Quelle: http://www.immowelt.de"

    PS: Falls dieses Posting doppelt erscheinen sollte: Ich kann nicht feststellen, ob ich das erste abgeschickt hatte.

  • Sicherlich darf ein Vermieter kein Rauchverbot für die gemietete Wohnung aussprechen. Für Bereiche, die der Hausgemeinschaft zugänglich sind (z. B. Treppenhaus etc.) halte ich ein derartiges Verbot durchaus für zulässig.

    Aber mal anders gefragt: Warum wollen Sie ausgerechnet im Keller rauchen? ;)

  • Zitat

    Für Bereiche, die der Hausgemeinschaft zugänglich sind

    Dieser Raum ist aber nicht allgemein zugänglich, die Kellerräume sind laut TE: Es handelt sich um abgeschlossene Räume (mit eigenem Fenster und Tür). Es ist auch keine Heizung, Gas oder sonst etwas im Kellerraum.

    Also, wenn ich noch Raucher wäre, würde ich in meinem Keller auch rauchen, wenn ich dort etwas zu erledigen hätte (z.B. Heimwerken, Aquarium mit Zierfischen beobachten, o.ä.)

  • Ach ja, der alte Kampf (Raucher / Nichtraucher). Auch wenn ich leider noch immer zum ersten Kreis gehöre, so warte ich nur noch auf ein Urteil, wessen Grundrechte als höher zu bewerten sind. Die der (rücksichtslosen) Raucher oder die der Nichtraucher, die sich über Zigarrettenrauch im Treppenhaus etc. beschweren (alles schon erlebt).


  • in meinem Mietvertag steht, dass im Keller nicht geraucht werden darf.

    Hallo superdad,

    Du hast den Mietvertrag doch mit allen Bestandteilen akzeptiert. Also halte Dich auch daran.
    Jetzt an einzelnen Mietvertraksbestandteilen herummäkeln zu wollen halte ich für ganz schön link. :mad:

    Gruß
    ObiWan

  • Als link würde ich das nicht bezeichnen, aber er hat sich scheinbar erst recht spät mit seinem Mietvertrag genauer beschäftigt.

    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Albert Einstein

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