Kündigen weniger als 6 Wochen vor Auszug?

  • Liebes Forum!

    Wir (2 Erwachsene, 2 Kinder [9, 2 Jahre]) wohnen derzeit in einer hübschen 2-Zimmer Wohnung mit 49 qm in der besten Gegend einer kleinen Großstadt. Seit einigen Monaten suchen wir nach einer neuen Wohnung mit mindestens 3, besser 4 oder 5 Zimmern. In dieser Gegend war und ist das entweder nicht bezahlbar möglich, oder es wurde unter Verweis darauf, dass keine Kinder erwünscht sind, abgelehnt. Nun haben wir endlich eine bezahlbare 4-Zimmer Wohnung in einer anderen Gegend, aber näher an der Arbeit und am Kindergarten gefunden und zugesagt. Leider muss die neue Wohnung schon zum 01.04. bezogen werden. Ich hoffe, dass unser bisher äußerst freundlicher und entgegenkommender Vermieter kein Problem damit hat, dass wir die Kündigungsfrist nicht einhalten können - wir konnten die gefundene Wohnung quasi nicht ablehnen. Man muss dazu sagen, dass hier ein absoluter Vermietermarkt vorherrscht, es sollte kein Problem sein, hier selbst innerhalb von nur zwei Wochen Nachmieter zu finden.
    Nun habe ich irgendwo gelesen, dass eine wegen Nachwuchs zu kleine Wohnung ein Grund ist, die Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen. Ist das richtig? Auf welche Paragraphen bzw. Urteile könnte man falls erforderlich verweisen? Zuerst bin ich allein hier eingezogen, habe dann geheiratet und meine Frau, ihre Tochter und unsere gemeinsame Tochter dazugeholt (vor etwa einem Jahr und sechs Monaten).

    Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße,
    crion

    P.S: Der Mietvertrag ist unbefristet
    P.P.S: Es ist hier nahezu unmöglich, eine Wohnung mit mehr als 8 Wochen Vorlauf zu finden

    Einmal editiert, zuletzt von crion (20. Februar 2012 um 20:25)

  • Hallo crion,

    die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate, da bildet Ihr keine Ausnahme (§ 573 BGB).

    "Leider muss die neue Wohnung schon zum 01.04. bezogen werden."
    Könnt Ihr doch..., jedoch die alte müsst Ihr noch bis zum 31.05. bezahlen.
    Ihr könnt natürlich versuchen, mit dem jetzigen Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin abzuschliessen.

  • Zitat


    Nun habe ich irgendwo gelesen, dass eine wegen Nachwuchs zu kleine Wohnung ein Grund ist, die Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen. Ist das richtig?

    Da liegen Sie leider völlig falsch. Der obengenannte Grund ist kein Grund zu einer kürzeren Kündigung.

    Da Sie schon 1,5 Jahre mit 4 Personen in dieser Wohnung leben und nun plötzlich die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht einhalten können oder wollen, kann ich nur als Faschingsscherz verbuchen. Selten so gelacht.
    Seien Sie ehrlich und sagen Sie doch gleich, was man tun muß, um 2 Monate Miete zu sparen.
    Da gibt es nur die Möglichkeit sich mit dem Vermieter ins Benehmen zu setzen. Rechtlich geht hier nichts.

  • Ein im beiderseitigen Einvernehmen geschlossener Vertrag kann das Mietverhältnis zu jeden x-beliebigen Tag beenden.

    Eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Zustimmung des anderen Partners.

    Das mal grundsätzlich zu diesen beiden Arten.

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