Hallo liebe Forenbesucher,
Wie sieht folgender fiktiver Fall zu Reinigungskosten eines 10 Familienhauses aus?
Person A bewohnt in einem 10 Familienhaus eine Wohnung mit separaten Eingang und betritt nie die andere hälfte des Hauses, und des Flures des Haupthauses der sich auf der anderen Seite des Hauses befindet, da sie ja einen eigenen Eingang besitzt, und diesen immer benutzt!
Person B ist Besitzer der Wohnung und hat die Abrechnung an eine Hausverwaltung abgegeben.
Fragen :
1) Ist die Hausverwaltung dazu berechtigt Person A die Hausreinigung zu 1/10
in Rechnung zu stellen?
2) Kann Person A die Forderungen nach einem Jahr noch zurück fordern wenn diese
zu unrecht bezahlt wurde, und dieses erst nach 1Jahr bemerkt wurde??
Vielen dank für Hilfreiche Antworten
LG Frank