Hausreinigunskosten

  • Hallo liebe Forenbesucher,

    Wie sieht folgender fiktiver Fall zu Reinigungskosten eines 10 Familienhauses aus?

    Person A bewohnt in einem 10 Familienhaus eine Wohnung mit separaten Eingang und betritt nie die andere hälfte des Hauses, und des Flures des Haupthauses der sich auf der anderen Seite des Hauses befindet, da sie ja einen eigenen Eingang besitzt, und diesen immer benutzt!
    Person B ist Besitzer der Wohnung und hat die Abrechnung an eine Hausverwaltung abgegeben.

    Fragen :

    1) Ist die Hausverwaltung dazu berechtigt Person A die Hausreinigung zu 1/10
    in Rechnung zu stellen?

    2) Kann Person A die Forderungen nach einem Jahr noch zurück fordern wenn diese
    zu unrecht bezahlt wurde, und dieses erst nach 1Jahr bemerkt wurde??

    Vielen dank für Hilfreiche Antworten

    LG Frank

  • Imho

    zu 1)Was steht dazu im Mietvertrag?
    Es gilt was dort vereinbart ist.

    Vergleichbar: Ich bezahle als Erdgeschoßbewohner ja zu gleichen Anteilen auch den Aufzug.

    2) Wenn die Forderung in der BK Abrechnung ungerechtfertigt umgelegt wurde kann dies 12 Monate nach Zugang der Abrechnung noch beanstandet werden. Danach besteht keine Möglichkeit mehr der Korrektur bzw. Rückforderung, es sei denn der Mieter hat die Verzögerung nicht zu verantworten.

  • Danke für die schnelle und nette Antwort :)
    es ist aber so das ich das andere Haus nie benutze oder betrete!
    Und ich nutze auch keine Räume !!

    Im Mietvertrag § 12 . Punkt1 Steht :

    Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmtem Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen

    Danke Frank

  • Ich fahr auch nicht mit dem Aufzug. ^^

    Der Teil des MV ist es nicht. Wie sieht der Teil aus zu den Betriebskosten bezgl. Hausreinigung.

    Ich befürchte da hängst Du mit drin. Ist wohl gängige Praxis.

    Vielleicht investierst Du das nächste Mal für fiktive Fälle die Zeit in eine eigene Recherche statt in x Foren die gleiche Frage zu posten. Sorry aber das finde ich ziemlich daneben.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (17. Februar 2012 um 15:02) aus folgendem Grund: unnötigen Teil entfernt

  • das ich das andere Haus nie benutze oder betrete!
    Und ich nutze auch keine Räume !!


    Moin Frank,
    hier werden wir nicht abschliessend klären können, ob Du da mit drin "hängst", denn es ist hier nicht klar zu erkennen, wie umfangreich die Immobilie ist.
    Betriebskosten werden immer auf die ganze Immobilie berechnet. Ob Du einen Teil davon mitbenutzt oder nicht, spielt keine Geige.

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