Beiträge von ladenon

    Danke für die schnelle und nette Antwort :)
    es ist aber so das ich das andere Haus nie benutze oder betrete!
    Und ich nutze auch keine Räume !!

    Im Mietvertrag § 12 . Punkt1 Steht :

    Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmtem Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen

    Danke Frank

    Hallo liebe Forenbesucher,

    Wie sieht folgender fiktiver Fall zu Reinigungskosten eines 10 Familienhauses aus?

    Person A bewohnt in einem 10 Familienhaus eine Wohnung mit separaten Eingang und betritt nie die andere hälfte des Hauses, und des Flures des Haupthauses der sich auf der anderen Seite des Hauses befindet, da sie ja einen eigenen Eingang besitzt, und diesen immer benutzt!
    Person B ist Besitzer der Wohnung und hat die Abrechnung an eine Hausverwaltung abgegeben.

    Fragen :

    1) Ist die Hausverwaltung dazu berechtigt Person A die Hausreinigung zu 1/10
    in Rechnung zu stellen?

    2) Kann Person A die Forderungen nach einem Jahr noch zurück fordern wenn diese
    zu unrecht bezahlt wurde, und dieses erst nach 1Jahr bemerkt wurde??

    Vielen dank für Hilfreiche Antworten

    LG Frank

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