Danke für die schnelle und nette Antwort ![]()
es ist aber so das ich das andere Haus nie benutze oder betrete!
Und ich nutze auch keine Räume !!
Im Mietvertrag § 12 . Punkt1 Steht :
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmtem Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen
Danke Frank