Reparaturkosten

  • Am Heizkörper wurden Thermostatkopf und Thermostatventil ausgewechselt da beides kaputt war. Kann mir der Vermieter die Reparaturkosten auferlegen? Selber reparieren an der Heizung ist ja nicht statthaft und ein undichtes Ventil habe ich nicht selbst verschuldet.

  • Am Heizkörper wurden Thermostatkopf und Thermostatventil ausgewechselt da beides kaputt war. Kann mir der Vermieter die Reparaturkosten auferlegen? Selber reparieren an der Heizung ist ja nicht statthaft und ein undichtes Ventil habe ich nicht selbst verschuldet.


    Wer hat denn den Schaden verursacht?

  • Darauf gibt es nur eine passende Antwort. Und die ist im Mietvertrag und hier nachzulesen:

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Im Mietvertrag sind Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden vereinbart und es wird darauf hingewiesen, das der Mieter von der Kostentragung befreit ist, wenn er diese Schäden selbst beseitigt.

    Ich bin vor 3 Jahren in diese Wohnung gezogen. Die Heizung wurde vor 15 Jahren eingebaut und die Ventile noch nie überprüft oder gewartet.Muß ich nun für alle evtl.auftretenden Verschleißerscheinungen an den Geräten aufkommen?

  • Zitat

    Die Heizung wurde vor 15 Jahren eingebaut und die Ventile noch nie überprüft oder gewartet.Muß ich nun für alle evtl.auftretenden Verschleißerscheinungen an den Geräten aufkommen

    Wenn im Mietvertrag eine zulässige Kleinreparaturenregelung vereinbart ist, dann ja. Es ist unerheblich, wann der Einbau erfolgt ist.

    Man kann das ganze auch von der anderen Seite betrachten: Wenn Thermotatventile in Wohnungen im Rahmen von jährlichen Überprüfungen und Wartungen kontrolliert würden, wäre das Geschrei über die damit verbundenen Kosten noch größer ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (17. Februar 2012 um 12:37)

  • Hallo Pauke12,
    zum Thema Kleinreparaturen ein paar Infos. Ein Bagastellschaden ist ein Schaden. Eine Kleinreparatur ist eine Reparatur. Aber beides wird oft gleichbedeutend verwendet.

    Kleinreparatur > Der Vermieter kann eine Klausel im Mietvertrag aufnehmen, indem der Mieter Kleinreparaturen bis zu einen best. Hoechstgrenze selbst bezahlt. Und das auch nur an Installationsgegenstaende, wo auch die Heizung mit inbegriffen ist, die den taeglich Gebrauch des Mieters ausgesetzt sind.
    Als Richtlinie werden ca. 80,00 Euro pro Einzelreparatur genannt.
    Und die Hoechstgrenze innerhalb eines Jahres kann so bei ca.10% der Jahresbrutto - Kaltmiete liegen.

    Tipp: Wenn die Heizung aufgrund des Defekt bzw. ausstausch des Ventil laengere Zeit ( mehrere Tage ) nicht im benutzt werden konnte, so ist das bei der Heizkostenabrechung zuberuecksichtigen !! Siehe auch Heizkostenverordnung.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Bokiwi:

    "Und die Hoechstgrenze innerhalb eines Jahres kann so bei ca.10% der Jahresbrutto - Kaltmiete liegen."
    Hallo, Letzteres gibbet nicht. Es handelt sich um 8% der Jahresmiete (das ist brutto:rolleyes:) Siehe Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietverträgen.

    "Wenn die Heizung aufgrund des Defekt bzw. ausstausch des Ventil laengere Zeit ( mehrere Tage ) nicht im benutzt werden konnte, so ist das bei der Heizkostenabrechung zuberuecksichtigen !!"
    Hmm, wie soll das gehen??

  • Zitat

    Tipp: Wenn die Heizung aufgrund des Defekt bzw. ausstausch des Ventil laengere Zeit ( mehrere Tage ) nicht im benutzt werden konnte, so ist das bei der Heizkostenabrechung zuberuecksichtigen !! Siehe auch Heizkostenverordnung.

    Ich habe den Verdacht, dass der User Bokiwi eine selbst gestrickte Heizkostenverordnung zur Hand genommen hat. Darum bitte ich um Nennung des infrage kommenden Paragraphen und des Textes aus seiner Heizkostenverordnung.

    Danke

  • Am Heizkörper wurden Thermostatkopf und Thermostatventil ausgewechselt da beides kaputt war. Kann mir der Vermieter die Reparaturkosten auferlegen? Selber reparieren an der Heizung ist ja nicht statthaft und ein undichtes Ventil habe ich nicht selbst verschuldet.

    Die Kleinreparaturklausel tritt nur bei Gegenständen ein, welche unmittelbar dem Zugriff des Mieters unterliegen

    In diesem Fall wäre es der Thermostatkopf, aber nicht das Ventil an sich. Das muß dann vom Fachmann ausgewechselt werden und überschreitet die Maximalhöhe der Beteiligung mit Sicherheit. Da die Kosten insgesamt höher als die vereinbarte Summe liegen, ist der Mieter insgesamt von einer Zahlung davon befreit.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!