Beiträge von Pauke12

    Darauf gibt es nur eine passende Antwort. Und die ist im Mietvertrag und hier nachzulesen:

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Im Mietvertrag sind Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden vereinbart und es wird darauf hingewiesen, das der Mieter von der Kostentragung befreit ist, wenn er diese Schäden selbst beseitigt.

    Ich bin vor 3 Jahren in diese Wohnung gezogen. Die Heizung wurde vor 15 Jahren eingebaut und die Ventile noch nie überprüft oder gewartet.Muß ich nun für alle evtl.auftretenden Verschleißerscheinungen an den Geräten aufkommen?

    Am Heizkörper wurden Thermostatkopf und Thermostatventil ausgewechselt da beides kaputt war. Kann mir der Vermieter die Reparaturkosten auferlegen? Selber reparieren an der Heizung ist ja nicht statthaft und ein undichtes Ventil habe ich nicht selbst verschuldet.

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