Wasserschaden (Tauwasser) - Haftet der Vermieter?

  • Guten Tag,

    wir hatten heute in der Nacht um 3 Uhr einen Havariefall in unserer Wohnung. Wir wohnen in einem Plattenbau (Flachdach) im obersten Stockwerk. Vermieter ist eine Wohnungsbaugesellschaft. Mitten in der Nacht lief das Wasser aus der Zimmerdecke im Flur und an den Wändern in Strömen herunter.:eek:

    Ein von der Notstelle der Wohnungsbaugesellschaft bestellter Handwerker ging aufs Dach und stellte fest, dass das Regenabflußrohr zugefroren ist und sich ein großer See auf dem Dach gebildet hatte. Das Wasser sackte dann durch das Dach und die Dämmung und ergoß sich in unserer Wohnung. Der Handwerker schlug dann den Ablauf frei.

    Heute morgen meldeten wir den Schaden sofort in der Servicestelle der Wohnungsbaugesellschaft. Sie schickten einen Dachdecker, der sich um das Dach kümmerte. Ein weiterer Handwerker begutachtete unsere Wohnung.

    Schäden sind folgende:
    - im Flur sind die Wände feucht (das reicht noch zwei Stockwerke weiter runter), die Tapete kommt herunter, PVC-Boden stand unter Wasser
    - im Schlafzimmer ebenfalls Wände feucht, Tapete löst sich, PVC-Boden stand unter Wasser
    - in der Küche und im Bad sind zwei Wasserflecken von den durchfeuchteten Wänden aus dem Flur, im Bad stand der Fliesen-Boden unter Wasser
    - im Wohnzimmer sind circa 2 qm Teppich nass

    Kurz danach kam eine Firma und brachte eine Entfeuchtungsgerät, dass jetzt mindestens 14 Tage laufen muss. Das Gerät besitzt einen KW-Zähler, damit der Vermieter die Kosten dafür übernehmen kann. Die Handwerker meinten auch, der PVC-Belag im Flur und Schlafzimmer muss raus.

    Meine Frage lautet: Wer übernimmt dafür die Kosten?

    Der Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) hat heute früh gesagt, sie kümmern sich um die Schäden am Gebäude, sprich Entfeuchtung und Tapete. Dafür kommt die Gebäudehaftpflicht des Vermieters auf. Für den anderen Schaden an unserem Eigentum sollen wir unsere Hausratversicherung kontaktieren. Das verstehe ich aber nicht. Den Schaden haben wir doch nicht verursacht. Wieso sollen wir dann unsere Versicherung bemühen? Muss dafür nicht auch der Vermieter aufkommen? Wenn ja, mit welcher Versicherung? Und wie kann ich das bei der Wohnungsbaugesellschaft geltend machen?:confused:

    Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar!

  • Für den Schaden ist Euer Vermieter Euer Ansprechpartner und für die Behebung zuständig.
    Ob Euer VM versicherungsmässig gegen solche Schäden abgesichert ist, muss Euch (vorerst) nicht interessieren.
    Eine Hausratversicherung deckt Leitungswasserschäden ab, nicht solche wie hier geschildert.
    Den kWh-Zählerstand des Trockners habt Ihr ja beweisfähig notiert?!

  • Berny

    Schreck lass nach, ich geh aber davon aus, dass meine Hausrat auch solche Schäden abdeckt. Werde ich heute abend mal nochmal checken. Laut Infos im Internet die sich aber teilweise widersprechen ist es genau umgekehrt. Wassereinbruch sei im Regelfall abgedeckt, Leitungswasserschaden aber müsse separat versichert werden.

    Siehe hier

    https://forum.mietrecht.de/link

  • Ist es nicht genau umgekehrt, die Hausratversicherung deckt den Schaden bei Wassereinbruch aber nicht bei Leitungswasserschäden.

    Hausratversicherung - Finanzlexikon

    imho deckt die Gebäudeversicherung, bei der neben Leitungswasserschäden auch Wassereinbruch von Außen extra versichert sein sollte die Schäden wie Trocknung, neue Decke, Schäden am Gebäude und den direkt mit dem Gebäude verbundenen Dingen.

    Aber nicht die Schäden am Inventar und den beweglichen Dingen. Da ist auch nicht der VM oder Eigentümer haftbar sondern wenn keine Hausratversicherung besteht wird der Mieter auf dem Schaden sitzen bleiben.

    Aber sind nur dunkle Erinnerungen an entsprechende lange zurückliegende Vorgänge.

  • Ich habe hier zwei Postings erstellt .. im ersten habe ich einen Link auf eine Versicherungsseite zum Thema Hausrat verlinkt weil ich der Meinung bin es ist genau umgekehrt, Wassereinbruch von aussen ist versichert aber für Leitungswasserschäden muss zusätzlich versichert werden.
    Normal werden auch Postings mit URL direkt gepostet.
    Normal gebe ich den Link direkt über den den Code ein. Diesmal habe ich im Edior auf Link geklickt und den Link Link genannt. Zuerst dachte ich dies ist die Ursache für "Ihr Beitrag wird nach Prüfung durch einen Moderator ... "
    Dann habe ich nocheinmal etwas geschrieben und einfach den Link ohne Text in die Blöcke gesetzt, kam aber genau die gleiche Meldung.

  • Den Zählerstand vom Trocknungsgerät haben wir zusammen mit der Firma in das Auftragsformular eingetragen.

    Ich habe heute einen Brief an die Wohnungsgesellschaft geschickt, mit einer genauen Schadensbeschreibung und der Auforderung die Gesamtkosten für die Schäden zu übernehmen. Mal sehen was dabei herauskommt.

    Ich habe bei verschiedenen Hausratversicherungen nachgeschaut. Die versichern in der Regel nur gegen Leitungswasserschäden. Für Hochwasser, Starkregen, Erdbeben etc. muss man eine Elementarversicherung haben. Allerdings treffen diese Ereignisse bei uns nicht zu, sondern es liegt daran, dass der Vermieter den Regenabfluß nicht freigehalten hat. Und es gab nicht Unmassen an Schnee und Regen letzte Woche, das lag alles im normalen Rahmen.

  • So, seit dem Vorfall sind über sechs Wochen um und es hat sich nichts getan. Das Trockengerät steht immer noch da und es ist nicht tapeziert oder der Fußboden erneuert worden, obwohl die Wohnungsverwaltung sich die Sache mit Handwerkern angeschaut hat.

    Da damit auch die sechswöchige Frist abgelaufen ist, die ich in dem Brief mit der Schadensmeldung gesetzt hatte, werde ich jetzt einen neuen Brief schreiben und Mietminderung beantragen. Keine Angst, ich kürze nicht von mir aus die Miete, ich bitte den Vermieter nur darum, die Miete zu senken.

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