Bagatellregelung für Kurzschluss?

  • Hallo,

    Ich wende mich hier vorab an das Forum, da dies meine erste eigene Mietwohnung ist, und ich mich einfach schnellstmöglich unabhängig Informieren möchte bevor ich mich schriftlich mit meinem Vermieter in Verbindung setze.

    Ich habe heute einen Brief mit einer Rechnung über einen Elektriker bekommen, den ich bezahlen soll. Nachdem ich telefonisch angefragt habe weshalb und wieso wurde mir gesagt, es gibt in meinem Mietvertrag eine Bagatellregelung und ich müsse diesen Betrag so bezahlen.

    Zum Schaden selbst. Wir haben im ganzen Wohnzimmer lediglich eine Steckdose, ebenso im Schlafzimmer. Ich habe dies schon mehrfach telefonisch bemängelt, mir wurde lediglich gesagt "das ist so in Ordnung". Ich habe dem Hausmeister mitgeteilt das ich Ihm garantieren kann, dass es hier einen Kurzschluss gibt wenn ich all meine Elektro- und Haushaltsgeräte an jeweils einer Steckdose betreiben soll. Mit der bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass ich selbst Aufputzsteckdosen setzen kann. Diese ist im Sand verlaufen.

    Als wir unseren Wäschetrockner im Schlafzimmer angeschlossen haben, hat diese anscheinend die Elektroleitung überfordert und es gab einen Kurzschluss (Stecker schmorrte in der Steckdose fest). Wir beauftragen darauf hin einen Elektriker über den Vermieter. Dieser war hier und teilte und salopp mit "Das ist hier so eine alte, dünne Leitung da würde ich höchstens eine Lampe dran anschließen, jedoch auf keinen Fall einen Wäschetrockner".

    Nach gut 2-3 Wochen nach dem Elektrikertermin nun die Rechnung für diesen, er hat uns jedoch nicht darauf hingewiesen das wir die Kosten tragen müssen / können. Dann hätte ich das von einem Bekannten machen lassen, wäre sicherlich günstiger.

    Meine Frage ist jetzt, wie kann ich diese Anfrage bzw. Aufforderung auf Übernahme der Kosten am besten Abschmettern. Ich habe dem Vermieter mehrfach mitgeteilt, dass diese eine Steckdose definitiv nicht ausreicht, habe angeboten selbst eine Aufputzsteckdose zu setzen jedoch habe ich nie eine schriftliche Bestätigung bekommen.

    Außerdem geht es doch bei diesem Schaden rein prinzipiell um die Stromleitung, d.h. es wäre das eine unangemessene Benachteiligung gegenüber uns (dem Mieter), zumindest habe ich rein rechtlich soetwas im Internet gelesen, da sich Bagetellschäden lediglich auf Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.

    Meine Frage also, habe ich Chancen diese Rechnung "abzuwehren" ? Ich bin sowieso mehr als gefrustet über die Momentane Steckdosensituation im Wohn- und Schlafzimmer, außerdem sind die Mitarbeiter am Telefon mehr als unfreundlich und "verweisen mich auf den Schriftweg wenn ich damit nicht einverstanden bin" und legen auf...

    Besten Dank schonmal für eine Antwort.

    Gruß,

    Alex

  • Wie hoch war die Rechnung? Wie hoch ist der Betrag, der in deinem Mietvertrag vereinbart wurde? Denn;
    oftmals ist der Mieter durch den Mietvertrag dazu verpflichtet, geringfügige Schäden in der angemieteten Wohnung aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Hierbei handelt es sich meist um Reparaturen, die Türen, Steckdosen, Wasserhähne, Ventile, Brauseköpfe, Spülkästen, Fensterriegel, Türgriffe und Schlösser betreffen.

    Der Bundesgerichtshof hat im Bezug auf die Kostenübernahme von Kleinreparaturen beschlossen, dass der Mieter für die Behebung von einem Bagatellschaden nicht mehr als 75 Euro im Einzelfall und 150 - 200 Euro bzw. acht bis zehn Prozent der Jahresmiete für solche Kleinreparaturen bezahlen muss (Vgl. Az. VIII ZR 129/91). Teilweise haben die Gerichte in der Vergangenheit aber auch im Einzelfall 100 Euro für Kleinreparaturen akzeptiert. Dabei muss man allerdings wissen, dass die 75 Euro nicht als Selbstbeteiligung des Mieters zu verstehen sind. Fällt eine Reparaturrechnung höher als 75 Euro aus, dann handelt es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur, sodass der Vermieter den gesamten Betrag begleichen muss, so entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 24 U 183/01).

  • Danke für die schnelle Antwort. Auszug aus meinem Mietvertrag: Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall pro Schaden den Betrag von 75 Euro, jedoch ingesamt nicht mehr als 208,32 im Jahr und ingesamt auhch nicht mehr als 8% der Jahresnettokaltmiete übersteigen. Der Mieer kann sich nicht darauf berufen , dass er die Reperatur nicht verursacht bzw. Verschuldet hat.

    D.h. ich muss die Rechnung zahlen ?! Was kann ich denn wegen der Steckdosensituation unternehmen. Die knallt doch jedesmal wieder durch... und woanders kann man den Trockner aus Platzgründen nicht anschließen.

  • Was ich vergessen habe zu erwähnen, die Summe der Rechnung ist ein Brutto Betrag über 51,22 Euro. Die werd ich dann aber jede Woche zahlen dürfen wenn ich die Wäsche trockne ?! :mad:

  • Danke für die schnelle Antwort. Auszug aus meinem Mietvertrag: Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall pro Schaden den Betrag von 75 Euro, jedoch ingesamt nicht mehr als 208,32 im Jahr und ingesamt auhch nicht mehr als 8% der Jahresnettokaltmiete übersteigen. Der Mieer kann sich nicht darauf berufen , dass er die Reperatur nicht verursacht bzw. Verschuldet hat.

    D.h. ich muss die Rechnung zahlen ?! Was kann ich denn wegen der Steckdosensituation unternehmen. Die knallt doch jedesmal wieder durch... und woanders kann man den Trockner aus Platzgründen nicht anschließen.

    Eine Steckdose in deiner Wohnung, meistens im Badezimmer, sollte für deinen Trockner geeignet sein. Ist das nicht der Fall besteht ein Mangel, d. h., die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung wäre eingeschränkt.

    Hier ein ganz aktuelles Urteil zu diesem Thema vom Bundesgerichtshof:

    http://www.gesetzesportal.de/jportal/portal/page/fpgesetze.psml/js_peid/012122?id=jnachr-JUNA100200320&action=controls.Maximize
    oder
    https://www.mietrecht.de/pflichten-aus-mietvertrag/

    *** P-R: bitte keine fremden Texte im Volltext von anderen Internetseiten übernehmen. Danke! ***

  • D.h. ich muss die Rechnung zahlen ?!

    Darüber ließe sich streiten. Um diese Frage zu klären, solltest du den örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht mit der Vertretung deiner rechtlichen Interessen beauftragen. ;)

  • Mein Badezimmer ist so klein, da passt nichtmal ein Wäschetrockner rein.

    Waschmaschine und Spülmaschine stehen in der Küche, diese ist somit auch voll.

    Da ich den Trockner nicht im Wohnzimmer stehen haben möchte bleibt mir nix anderes übrig.

    Ich dachte vielleicht ich könnte im Schreiben irgendwelche Rechte oder Paragraphen erwähnen womit ich dem Vermieter Wind aus den Segeln nehme. Ohne Rechtschutz macht es kaum Sinn für ~ 50 Euro einen Anwalt zu nehmen, wäre aber wohl am Effektivsten.

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