Nebekostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    wieder einmal geht es um das leidige Thema der Nebenkostenabrechnung. Nach instensiven Suchen in diesem Forum konnte ich leider nichts zu meinem Fall hier finden. Daher möchte ich hiermit um euren Rat bitten. Es geht um folgendes:

    Vorweg möchte ich das Mietverhältniss erklären.
    Ich habe ein Zimmer in einem Einfamilienhaus gemietet. Die Vermietern bewohnt die komplette untere Etage während ich in einer Art WG die obere Etage mit jemandem geteilt habe. Die Größe meines Zimmers betrug 15,40qm. Des weiteren standen zur gemeinschaftlichen Nutzung der "WG" ein Flur, eine Küche, Bad/WC sowie ein Gemeinschaftsraum/Gästezimmer zu Verfügung. Die gesamt Wohn/Nutzfläche betrug 66,20qm wovon mir insgesamt 35,50qm als Mietsache berechnet wurden. Nun zu meinen Fragen:

    1. Meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 enthält die Kosten für Strom, Gas und Wasser für das ganze Haus. Die Berechnung für meine Nachzahlung dieser Posten erfolgte pauschal per Teilung durch 3 für alle diese Posten (z.B. Gesamtkosten Strom = 900€ durch 3 = 300€ Nachzahlung für mich).
    Meine Frage ist nun: Ist das so rechtens?
    Im Mietvertrag steht: " Die Neben- und Betriebskosten werden, soweit der Verbrauch bei der Jahresendabrechnung erfasst wird, nach Anzahl Personen und/oder dem Anteil der Wohnfläche und der Gemeinschaftsräume umgelegt und berechnet."
    Hab ich mir ein Eigentor geschossen, als ich das unterschrieben habe?
    Und was ist im besonderen mit der Heizkostenabrechnung (Gas)? Muss diese nicht Verbrauchsabhängig berechnet werden? Oder setzt die oben beschriebene Klausel dies außer Kraft?

    2.Meine Freundin hat mich Anfangs erst nur öfter besucht und ist dann später fast permanet bei mir gewesen. Hat also auch fast immer bei mir geschlafen usw.
    Die Vermieterin hat mir nun für jeden Monat einen "Obolus" in Höhe von 25€ in Rechnung gestellt, mit den Verweiß auf folgende Klausel im Mietvertag: "Keine Untervermeitung erlaubt."
    Im Mietvertrag steht allerdings auch: Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Untervermietung oder die Überlassung der Mietsache an Dritte die Zustimmung des Vermieters bedarf. Davon ausgenommen sind Ehepartner oder Lebensgefährten des Mieters, sofern eine auf Dauer angelegete gemeinsame Haushaltsführung geplant ist. Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse, eine Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er vom Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen, es sei denn, dass in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt, der Wohnraum übermäßig belegt wird oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigem Grund nicht zugemutet werden kann.
    Nun stellt sich mir die Frage, ob dieser "Obolus" überhaupt gerechtfertigt ist? Den meine Freundin und ich haben eine dauerhafte gemeinsame Haushaltsführung geplant ( sind jetzt allerdings in eine größere Wohnung umgezogen :D ) und die Vermieterin hatte nie etwas dagegen gesagt, das meine Freundin bei mir ist.

    Wie ihr seht ist das alles etwas kompliziert...
    Ich weiß echt nicht mehr weiter, da die gesamte Nachzahlung eine Höhe von 959,61€ hat und ich als Lagerhelfer nur 1058€ netto verdiene...
    Ich würde mich sehr über schnelle und hilfreiche Antworten eurerseits freuen und bedanke mich schon mal im Vorraus :)

    Verzweifelte aber trotzdem freundliche Grüße
    Kurt

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht: " Die Neben- und Betriebskosten werden, soweit der Verbrauch bei der Jahresendabrechnung erfasst wird, nach Anzahl Personen und/oder dem Anteil der Wohnfläche und der Gemeinschaftsräume umgelegt und berechnet."

    Wenn die Vermieterin jetzt sämtliche Kosten einfach durch 3 Parteien teilt, dann ist die Abrechnung auf jeden Fall nicht korrekt.

    Zahlen Sie aufgrund des Mietvertrages neben der Miete Vorauszahlungen auf Betriebskosten und sind diese in der Abrechnung berücksichtigt worden? Irgendwie macht mich die Schilderung stutzig.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (15. Februar 2012 um 12:00)

  • Hallo Kurt. S,
    so wie ich aus Ihrer Darstellung erkenne, ist das etwas "schief" gelaufen.
    Wenn Sie das ganze Haus mitbenutzen bzw. mit bewohnt haetten, dann ist gegen dieser Aufteilung durch drei nichts einzuwenden. Da Sie aber nur ein Teil bewohnt bzw. gemietet haben, so sollten eigentlich dann die anfallenden Rechnungen fuer das ganze Haus dementsprechend berechnet werden. Denn aus den Einfamilienhaus ist ein Zweifamilienhaus geworden, wenn die Kueche, WC, Bad fuer Sie bzw. Ihre WG separat ( nicht mit den Vermieter zusammen ) zu Verfuegung hatten. Auch eigenen Haushaltsfuehrung genannt.
    Hier den Mietvertrag lesen, was genau vermietet wurde. Einfamiliehaus, Wohnung, einzelnes Zimmer usw.

    Strom, Wasser und Gas wird im Normafall nach Verbrauch abgerechnet, nachweisbar durch den jeweiligen Zaehler. Ist es nicht moeglich oder der Umlageschluessel nicht erwaehnt, dann wird nach Wohnflaeche abgerechnet.

    Heizkosten. Wenn Sie eine eigenstaendige Haushaltsfuehrung hatten, dann ist in der Regel nach Verbrauch abzurechnen und zwar gemaess Verbrauchserfassungsgeraet. Falls das nicht moeglich ist, so sollte dies begruendet worden sein. Wenn nicht, ist eine Schaetzung des Verbrauch notwendig.

    Bis zu ca. 6 Wochen hintereinander ist als "Dauerbesucher" in der Regel kein Untermieter usw. Was darueber hinaus geht, sollte der Vermieter informiert werden. Alles andere besagt der Vertragsinhalt.
    Wenn dann ein "Obulus" anfaellt, kann das ein Vermieter machen um zusaetzlich entstandene Verbrauchskosten damit abzudecken. Aber in angemessener Hoehe ?

    Fazit: Kontrollieren Sie Ihren Mietvertrag was dort ueber die Betriebskostenabrechnung steht. ( Umlageschluessel, Umlagepositionen usw. ) Ist Ihre komplette Wohnung oder nur ein Zimmer als Mietgegenstand erwaehnt ? Fragen Sie Ihren Vermieter warum Sie Kosten fuer das ganze Haus mittragen sollen ? Sie haben doch eine eigenstaendige Haushaltfuehrung gehabt. Falls das verneint wird dann Achtung ! ( Finanzamt ) ist an solche Darstellung bestimmt nicht uninteressiert. Es ist schon ein Unterschied ob Ein- oder Zweifamilienhaus !

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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