Beiträge von imani

    Liebe Mietexperten,

    die rechtliche Lage zu meinem Problem ist, befürchte ich, eindeutig, doch ich möchte mich darüber hier vergewissern, bevor ich einer Mieterhöhung meiner Wohnungsbaugenossenschaft schriftlich zustimme.

    Diese wird seitens der Genossenschaft mit dem allgemeinen Mietspiegel und mangelnder bisheriger Wirtschaftlichkeit begründet (jedoch nicht mit baulicher Aufwertung an meinem Wohnobjekt!)und hat darin in §558 BGB wohl auch eine rechtliche Grundlage. An sich wäre die höhere Miete auch noch verkraftbar, ABER:

    Ich habe kürzlich aus eigener Tasche den uralten Teppichboden (in dem sich bei den Arbeiten sogar Würmer fanden) der Vormieter entfernt und für mehrere hundert Euro, von der Arbeitszeit gar nicht zu reden, neuen Laminatboden verlegt - also die Wohnung damit deutlich in der Wohnqualität aufgewertet.

    Nun steht zwar in der Modernisierungsvereinbarung mit der Genossenschaft, die ich unterzeichnet hatte, dass ich mit meiner Unterschrift auch von Ansprüchen auf Kostenerstattung absehe. Doch gibt es vielleicht eine Rechtssprechung dazu, ob ich damit vielleicht Anspruch auf Verzicht auf Mieterhöhung seitens der WBG habe, solange bis sich meine Investition "amortisiert" hat?

    Bsp.: 500 € Kosten aus eigener Tasche bei Mieterhöhung von 20 € macht 25 Monate länger auf dem alten Mietniveau, bevor die Erhöhung greift. Denn diese Beibehaltung der bisherigen Miete wäre ja streng genommen kein Schaden bzw. Kosten, die der WBG entstehen.

    Ginge sowas nur aus Kulanz der WBG oder hätte ich nach dieser Teilrenovierung auch eine rechtliche Grundlage?

    Bin auch Eure Meinungen gespannt und für Ratschläge dankbar!

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