Brief wegen Beanstandung der Nebenkostenabrechnung an Vermieter geschieben

  • Hallo erst einmal

    Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

    Habe im Dezember 2011 die Nebenkostenabrechnung von 2010 erhalten. Beim durchlesen ist mir aufgefallen das die Abrechnung für Leute die keine Ahnung von der Materie haben nicht verständlich ist und das da ein Posten aufgeführt wurde der in der Abrechnung nicht erscheinen darf. Also habe ich im Januar einen Brief an meinen Vermieter geschrieben einmal mit der Bitte um Erläuterung und Beanstandung der Abrechnung. Doch der Vermieter hat bis heute noch nicht auf den Brief reagiert. Was kann ich tun?

    Danke für eure Hilfe

  • Brief mit Fristsetzung. Liegt wirklich ein Fehler in der Abrechnung vor und Sie müssten jetzt normal eine Nachzahlung leisten, müssen Sie diese nun nicht mehr leisten. Frist für eine "richtige" Abrechnung war der 31.12.2011. Sollte es eine Gutschrift sein, können Sie diese einfordern. Bekommen Sie weiterhin keine Abrechnung, dann auch schon in dem Brief erwähnen, dass Sie bis die Abrechnung vorliegt die nächsten Vorrauszahlungen einbehalten werden und erst wieder zahlen wenn eine "richtige" Abrechnung vor liegt

  • Mieter88

    Ich befürchte da liegst Du falsch.
    Die Abrechnung ging formell zu (Dez. 2011), inhaltlische oder summerische Fehler können auch im Nachhinein noch innerhalb gewisser Grenzen korrigiert werden (Der Mieter hat dafür ja max. 12 Monate Zeit). Auch die Rückbehaltung halte ich für grenzwertig, da ja eine Abrechnung vorliegt.

    Um genaueres zu sagen, wäre der "Posten" der nicht abgerechnet werden darf interessant und naja vielleicht ein Scan der Abrechnung obs wirklich unverständlich ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (13. Februar 2012 um 16:38)

  • Es handelt sich um den Posten Ererbauzinsen. In einem Buch zu diesem Thema habe ich gelesen, dass diese nicht in der Abrechnung aufgeführt werden dürfen. Außerdem ist wird nicht erklärt warum einige Posten gegenüber der Abrechnung von 2009 so gestiegen sind. Dann ist da noch ein formeller Fehler in der Abrechnung die Gesamtfläche des Objekts ist nicht angeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Bondgirl (16. Februar 2012 um 11:08)

  • Zitat

    Posten Ererbauzinsen.

    Wenn damit Erbbauzinsen gemeint sind, dann sind diese Kosten tatsächlich nicht umlegbar.

    Wenn keine weiteren Fehler in der Abrechnung erscheinen, dann rechnet man den strittigen Betrag heraus, teilt das dem Vermieter/Rechnungsersteller mit und überweist den unstrittigen Teil.

  • Zitat

    Wenn damit Erbbauzinsen gemeint sind, dann sind diese Kosten tatsächlich nicht umlegbar.

    Wenn keine weiteren Fehler in der Abrechnung erscheinen, dann rechnet man den strittigen Betrag heraus, teilt das dem Vermieter/Rechnungsersteller mit und überweist den unstrittigen Teil.

    Ich würde es genau so machen !

  • Hallo Bondgirl,
    noch ein paar Infos zu der Abrechnung, wenn alles geklaert ist in Bezug auf die Erbbauzinsen. Wenn die Betriebskostenabrechnung die vier Mindestanforderungen nicht erfuellt, dann besteht ein formeller Fehler.
    Das hat zur Folge, das der Vermieter die Abrechnung nach der Abrechnungsfrist nicht mehr ( fuer sich ) korrigieren bzw berichtigen kann.

    Abrechnungsfrist > bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum <

    Mindestanforderung > Zusammenstellung der Gesamtkosten > Angabe und Erlaeuterung des zugrunde gelegten Verteilerschluessels > Berechnung des Anteils des Mieters > Abzug der Vorauszahlungen

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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