Hallo, habe heute eine Rechnung von den Stadtwerken erhalten mit der Forderung für den gesamten Zeitraum in dem ich hier wohne das Wasser+Abwasser zu bezahlen, bereits geleistete Zahlungen: 0€!
In meiner Auflistung der Betriebskosten im Mietvertrag steht:
2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;
3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;
Jetzt sagt meine Hausverwaltung, dass das nur allgemein zu verstehen ist, und ich mein Wasserverbrauch selber mit den Stadtwerken abrechnen muss.
Aber wozu sollen dann diese oben genannten Punkte in den Betriebskosten sein?.. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs
darunter verstehe ich eindeutig das die Hausverwaltung die Abschlagszahlungen an die Stadtwerke leistet und diese von mir durch die Betriebskosten wieder holt..
Gruß,
Alex..