Wasserkosten in Betriebskosten enthalten oder nicht?

  • Hallo, habe heute eine Rechnung von den Stadtwerken erhalten mit der Forderung für den gesamten Zeitraum in dem ich hier wohne das Wasser+Abwasser zu bezahlen, bereits geleistete Zahlungen: 0€!

    In meiner Auflistung der Betriebskosten im Mietvertrag steht:

    2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;

    3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;

    Jetzt sagt meine Hausverwaltung, dass das nur allgemein zu verstehen ist, und ich mein Wasserverbrauch selber mit den Stadtwerken abrechnen muss.

    Aber wozu sollen dann diese oben genannten Punkte in den Betriebskosten sein?.. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs
    darunter verstehe ich eindeutig das die Hausverwaltung die Abschlagszahlungen an die Stadtwerke leistet und diese von mir durch die Betriebskosten wieder holt..

    Gruß,
    Alex..

  • weil die Hausverwaltung nicht gerade freundlich ist und wir schonmal eine eMail geschrieben haben mit einer Aufstellung der Mängel in der Wohnung, angeblich ist diese eMail nie angekommen und die Hausverwaltung meinte nur "das muss man allgemein" sehen, da steht auch "Aufzug" auf dem Zettel bezüglich der Nebenkosten, obwohl wir keinen Aufzug haben..
    Deswegen wollte ich jetzt wissen ob die Wasserkosten durch diese Zeilen gedeckt sind oder nicht, weil die können ja nicht irgendwas aushändigen und dann sagen "Ne das ist nur allgemein, die Wasserkosten müssen sie selber tragen obwohl da steht das diese in den Betriebskosten enthalten sind".. :(

  • Laut Betriebskostenverordnung gehören die Kosten der Wasserversorgung dazu. Diese wird Ihnen von der Hausverwaltung jedoch nur berechnet, wenn auch tatsächlich solche Kosten entstanden sind.
    Wenn Sie einen Vertrag direkt mit den Stadtwerken haben, dann zahlen Sie dort.

    Aber wozu sollen dann diese oben genannten Punkte in den Betriebskosten sein?.. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs

    Weil das so in der Betriebskostenverordnung festgelegt ist...

    Verstanden ??

  • Zitat

    eine eMail geschrieben haben mit einer Aufstellung der Mängel in der Wohnung,

    Solche Dinge teilt man auch nicht per Mail, sondern immer per Einwurfeinschreiben mit. Dann hat man wenigstens den Beweis dafür, dass man den Brief abgeschickt hat. Ein Mail stellt keinen Beweis dar.

    Zitat

    ob die Wasserkosten durch diese Zeilen gedeckt sind oder nicht

    Das weiß man erst, wenn die jährliche Abrechnung der Betriebskosten kommt. Dort sieht man, welche Kosten abgerechnet werden und welche nicht. Die monatliche Zahlung ist lediglich eine "Hausnummer", wie man so sagt.

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