Hallo,
Ich brauche eure Hilfe, denn ich bin mir nicht sicher, welchen Ansprüchen ich in diesem Fall gerecht werden muss. Ich wohne seit Okt 2011 zur Untermiete in einer Wohnung. Der Untermietvertrag besagt, dass ich für die Schönheitsreparaturen zuständig bin. Es stehen weder Klauseln noch sonstiges dazu, außer dass der Vermieter Recht auf Schadensersatz hat, falls diese nicht ausgeführt worden.
Nun habe ich ein Regal an die WAnd gebohrt und muss eine Ikea-Selbstklebespiegel entfernen, was sicherlich "Spuren" hinterlässt. Die Wandfarbe jedoch ist kein weiss, sondern eher eine helle Cremefarbe. Da diese Farbe selbst von der Vermieterin gemischt wurde, weiß ich nicht, ob ich alles weissen muss, oder nur die Löcher abspachteln muss. Die Vermieterin will alles wie beim EInzug haben. Auch der schwarz lackierte Holzfußboden ist etwas abgetragen, muss ich diesen (rechtlich gesehen) auch neu streichen?
Ich wäre dankbar für eure Hilfe! Weiß jemand, wie lange ich auf die Kaution warten muss (Frist= halbes oder ganzes Jahr)?
Beste Grüße und danke!:)
PS Wie sieht es mit der Nebenkostenabrechnung aus - muss ich die Nachzahlungen mit übernehmen, wenn es im Untermietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde? Ich zahle ja eine Pauschale.