Fristlose Kündigung - Frage dazu

  • Hallo Leute,

    also wenn man eine Kündigung nach § 543 Abs (2) Nr. 3 BGB bekommt wegen noch offener Mietrückstände (1. Monatsmiete 290 €) in Höhe von 485 € und man dann diesen Rückstand dann iwie bezahlen kann, ist die Kündigung dann nach wie vor wirksam oder "erlischt" diese dann vorerst wieder?

    Danke für Eure Antworten.

  • Die fristlose ist bei Bezahlung erst einmal vom Tisch. Was aber noch kommen könnte ist die reguläre Kündigung, wenn die Mietzahlungen in der Vergangenheit und zukünftig unregelmäßig eintreffen.

    Mietrecht, Unregelmäßige Mietzahlungen rechtfertigen ordentliche Kündigung auch ohne Abmahnung, Haus & Grund Filder e.V.


    Bedeutet also, das man (vorerst) dort wohnen bleiben kann, richtig?

    Mmhh, was ist damit gemeint, wegen unregelmässigen Zahlungen? Einmal gab es ein Problem, da musste man von seinem Ex-Arbeitgeber den Lohn per Anwalt fordern und hatte dort die Miete nicht pünktlich zum 03.e.M. sondern erst zum 28.d.M. (Rückstand des lf. Monats) inkl. der Miete des Folgemonats bezahlt.
    Ansonsten gab es nie iwelche Probleme oder ähnliches.

  • vorerst kannst du da wohnen bleiben. aber du kannst auch schon morgen einen Brief vor der tür liegen haben mit einer ordentlichen Kündigung.

    Erhälst du keinen Brief und bezahlst jeden Monat pünktlich wird der Vermieter dir auch nicht kündigen. Falls es mal vorkommt, dass du nicht pünktlich bezahlen kannst (sollte aber sogut wie nie vorkommen), dann informiere deinen Vermieter darüber. Vlt kannst du ja zumindest einen Teil der Miete zahlen und 2 wochen später den Rest. Das sollte jedoch nicht zum Alltag werden. Ansonsten kann der Vermieter dir kündigen wg unregelmäßiger Zahlung

  • Und noch eins :

    Legen Sie die Miete für den folgenden Monat immer beiseite, dann haben Sie nie wieder ein Problem mit der pünktlichen Zahlung wegen verpäteten Geldeinganges.

  • TheOne:

    "Bedeutet also, das man (vorerst) dort wohnen bleiben kann, richtig?"
    Noch richtiger: Die Kündigung gilt in diesem Ausnahmefall als "geheilt".

    "was ist damit gemeint, wegen unregelmässigen Zahlungen? Einmal gab es ein Problem, da musste man von seinem Ex-Arbeitgeber den Lohn per Anwalt fordern und hatte dort die Miete nicht pünktlich zum 03.e.M. sondern erst zum 28.d.M. (Rückstand des lf. Monats)"
    Dein Mietvertrag hat mit anderen Umständen überhaupt NICHTS zu tun.

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