muss ich tapette u.boden belag entfernen?

  • Hallo! kann mir jemand sagen ob ich die Tapetten u.den boden Belag entfernen muss wenn ich ausziehe? im mietvertrag steht das die tapette u.der pvc eigentum vom mieter sind u.der bei auszug alles raus machen muss! jetzt hat ich von jemand gehört das ich das nicht machen muss "es gäbe neue gesetze" :confused:

  • Hallo! kann mir jemand sagen ob ich die Tapetten u.den boden Belag entfernen muss wenn ich ausziehe? im mietvertrag steht das die tapette u.der pvc eigentum vom mieter sind u.der bei auszug alles raus machen muss! jetzt hat ich von jemand gehört das ich das nicht machen muss "es gäbe neue gesetze" :confused:

    Der Bodenbelag wird wohl von dir entsorgt werden müssen, aber bei den Tapeten sehe ich die Möglichkeit, dass du sie nicht entfernen musst. In welchem Zustand befinden sich denn die Tapeten in deiner Wohnung?

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann der Mieter formularvertraglich zwar zur turnusmäßigen Durchführung der Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung verpflichtet werden; nicht aber zu einer generellen Endrenovierung bei Beendigung des Mietverhältnisses. Nach dieser Rechtsprechung ist eine Klausel in einem vom Vermieter verwendeten Formularvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH, Urteile v. 14.5.2003, VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234 und 25.6.2003, VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192).
    Dies gilt nach einem weiteren Urteil des BGH auch für eine formularvertragliche Verpflichtung des Mieters zur Beseitigung aller in der Wohnung vorhandenen Tapeten unabhängig davon, ob sie vom Mieter selbst angebracht oder vom Vormieter übernommen wurden.
    Nach Auffassung des BGH kann der Vermieter sein Beseitigungsverlangen auch nicht auf § 546 Abs. 1 BGB stützen. Danach ist der Mieter bei Vertragsende zwar grundsätzlich verpflichtet, das Mietobjekt - von der durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführten Abnutzung abgesehen – in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befand. Der Mieter hat deshalb, wenn sich nicht aus dem Vertrag etwas anderes ergibt, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstige bauliche Maßnahmen zu beseitigen.
    Dies gilt jedoch nicht für solche zustandsverändernden Maßnahmen, die der Mieter im Rahmen seiner (auch nur vermeintlichen) Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen durchgeführt hat (z. B. Tapezieren der Wände oder Decken). Insofern kann sich der Vermieter als Verwender der Vertragsklausel auch nicht auf deren Unwirksamkeit berufen; anderenfalls würde der Mieter schlechter gestellt als im Falle der Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel, die den Mieter nicht generell, sondern allenfalls dann zu einer Entfernung der Tapeten verpflichtet, wenn ihr Zustand dies erfordert (BGH, Urteil v. 5.4.2006, VIII ZR 109/05, WuM 2006, 310).

  • Nach welcher neuen Rechtsprechung? War gerade im Keller, habe ich was versäumt?

    Der Beitrag von tenor entspricht dem, was durch die neue Rechtsprechung in Bezug auf Schönheitsreparaturen aktuell ist. Und laut BGH kann der Mieter bei Auszug nicht einfach sagen: Ich renoviere nicht, was Sie ja behaupten.

    Und einen vom Mieter verlegten oder vom Vormieter übernommenen Teppichboden muss er allemal auf eigene Kosten entsorgen.

  • Hier ein Auszug aus dem Deutschen Mietrecht.

    "Automatisch muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters."

    "Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln, die den Mieter verpflichten, unabhängig von der Wohndauer zu renovieren, immer nach seinem Auszug zu renovieren, oder die zusätzlich das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, oder das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden verlangen."

    Das jeder noch bestehende Vertrag egal in welcher Sache Klauseln zur Ansichtssache machen,wird meistens bei einer Rechtsprechung
    die einzelnen Klauseln außer Acht gelassen.

    Ich kenne persönlich zwei Fälle wo der Mieter nicht renovieren mußte.
    Da ich mir aber vorstellen kann, das einzelne Gerichte eine andere Auslegung bevorzugen ist auch ein Urteil gegen den Mieter für mich denkbar.

    Schönen Abend noch.

  • Hallo Capitano!

    Bitte lesen Sie einmal was "tenor" geantwortet hat und danach Ihr Statement. Merken Sie den Unterschied?

    Wenn Sie Recht hätten, hier Ihr Text: Nein, Du brauchst nicht mehr renovuieren.
    Die Klauseln im Mietvertrag sind nach der neuen Rechtsprechnung
    nicht mehr relevant.
    Nicht einschüchtern lassen.

    dann müsste kein Mieter mehr Schönheitsreparaturen ausführen und das ist vom Gesetzgeber so nicht gewollt.

    Es kommt immer auf den ganzen Text im Mietvertrag an und das hat "tenor" mit seinem Beitrag bewiesen, der übrigens auch mit den passenden BGH Urteilen garniert ist.

  • Na ja, wenn Du meinst Du müßtest renovieren, ich will Dich nicht davon abhalten.
    Ich würde nach der neuen rechtsprechung nicht renovieren.
    Und denjenigen den ich das gesagt habe, haben des auch nicht getan.

    Und sie haben keine Probleme bekommen.

    Übrigens Recht ist nicht gleich Recht bei unserer Gesetzgebung.

    Vieleicht bestätigen ja Ausnahmen die Regeln.

    Schönen Abend noch.

  • Moin zusammen,
    mir fällt auf, dass in diesem Thread oftmals zwei Dinge nicht getrennt werden: 1. Renovierung und 2. die vertragliche Vereinbarung über den Verbleib von Tapete und Bodenbelag - siehe Eröffnungsposting.

  • Zum Thema "Renovieren" steht in meinem Mietvertrag, dass ich während der gesamten Mietdauer "Schönheitsreparaturen" auf eig.Kosten übernehmen muss. Dazu gibts dann noch eine Vorgabe für Zeitabstände in denen "fachgerechte" Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen.
    Was mich dazu interessiert, ist wie die Abnutzung, z.B. der Böden gehandhabt wird. Alles hat schließlich eine begrenzte Lebensdauer. Muss ich das alles selber bezahlen bei Erneuerung, bzw. beim Auszug?

  • Bitte Forenregel beachten!

    Du holst einen 2,5 Jahre alten Thread ans Licht und erwartest eine Antwort. Sei nicht so faul und eröffne einen neuen Thread, dann klappt es vielleicht auch mit den Antworten.

    Ruf eine passende Rubrik auf und scrolle bis zum Ende der Seite. Da steht dann "neues Thema". Und da schreibst du dann.

  • Nachtrag:

    Wenn du den ganzen Thread gelesen hättest, müsste dir eigentlich aufgefallen sein, dass deine Fragen bereits beantwortet sind. Besonders der Beitrag von tenor lässt an Deutlichkeit und Ausführlichkeit keine Wünsche offen.

    Bedenke, die User dieses Forums helfen eigentlich sehr gerne. Aber wenn man das Gefühl hat, dass Fragesteller zu faul sind, vorhandene Beiträge zu lesen, dann ist es mit der Hilfe schnell vorbei.

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