Zum Thema "Renovieren" steht in meinem Mietvertrag, dass ich während der gesamten Mietdauer "Schönheitsreparaturen" auf eig.Kosten übernehmen muss. Dazu gibts dann noch eine Vorgabe für Zeitabstände in denen "fachgerechte" Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen.
Was mich dazu interessiert, ist wie die Abnutzung, z.B. der Böden gehandhabt wird. Alles hat schließlich eine begrenzte Lebensdauer. Muss ich das alles selber bezahlen bei Erneuerung, bzw. beim Auszug?
Beiträge von bonafide
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