Fragen zum § 573

  • Liebe Leute, ich habe da mal eine Frage und hoffe sie ist nicht zu komplex

    Ich bin Mieter eines kleinen Einfamilienhauses, das Haus sowie das Grundstück gehören der Stadt. Das Nachbarhaus mit 8 Mietparteien bzw Grundstück ebenfalls.

    Die Stadt hat mich und die Mieter des Nachbarhauses nun angeschrieben, daß das Grundstück veräussert werden soll. Ob nur mein Grundstück oder das Nachbargrundstück bzw nur zusammen - ist nicht klar. Ich habe mich bei der Stadt erkundigt, die brauchen einfach nur Geld wie es aussieht. Mir wurde auch ein Kaufvorschlag gemacht (mündlich), allerdings zu einem total unrealistischen Preis.

    Meine Frage betrifft die Möglichkeiten der Kündigung b.z.w. das ausserordentliche Recht der Stadt kündigen zu können. Im ersten Absatz heisst es ja:

    "der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde"

    Angenommen das komplette Grundstück könnte zu einem guten Preis verkauft werden, der neue Besitzer will sich aber nicht 9 Mieter "an die Backe hängen" könnte die Stadt uns dann ordentlich kündigen ?

  • Hallo meier9,
    eine Ergaenzung zu Ihrer Festellung.
    ... angemessene wirtschaftliche Verwertung ... dazu gehoert die Veraeusserung, Abriss und die umfassenden Renovierung bei Baufaelligkeit.
    Wichtig hierbei ist es erst mit den Erhalt der Kuendigung, denn aus dieser muss es klar und deutlich hervor gehen, dass es ein berechtigtes Interesse des Vermieters ist. Der Mieter muss es nachvollziehen koennen.
    Dabei gibt es noch die Sozial Klausel die der Mieter bei Bedarf hervorbringen koennte. Bsp. Hohes Alter des Mieters in Verbindung mit Krankheit, Gebrechlichkeit usw. Eventuell kann auch schlechter "Mietermarkt" die Kuendigung verhindern oder hinauszoegern.

    Eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage kann von mir nicht geben werden, da koennte ein Rechtsanwalt sicher besser helfen.

    Tipp: Sollte es zum Auszug kommen, so lassen Sie sich das bezahlen "Cash" und event. Umzugskosten etc.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (9. Februar 2012 um 21:06)

  • Meine Frage betrifft die Möglichkeiten der Kündigung b.z.w. das ausserordentliche Recht der Stadt kündigen zu können. Im ersten Absatz heisst es ja:
    "der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde"


    Ich denke, dass dieses Szenario hier nicht zutrifft. Habe mal von einem Fall gelesen, wo die Kosten des Vermietobjekts grösser als die Einnahmen waren - dort klapte das. Hier liegen die Parameter sicherlich anders, aber was die Richter in letzter Konsequenz sagen, wer weiss?

  • Ich denke wie sie Bokiwi, daß die Kündigung eine besondere Härte für alle Mieter bedeuten würde, grösstenteils wohnen hier ältere Leute.

    Mir wurde mündlich eine Kaufoption für mein gemietetes Haus mit Grundstück und Zugangsrecht bei 110.000 Euro gemacht, nur geringe Verhandlungsbasis ! Das Haus ist allerdings nichts wert, BJ 1938 keine Isolierung, schlechter Zustand. Es ist der reine Grundstückspreis der hier ziemlich hoch ist, ca 200€/qm.

    Auf meine Nachfrage hin teilte mir die Stadt mit, daß sie das Objekt erst direkt anbietet und wenn dieses nicht fruchtet, eine Maklerfirma beauftragt.

    Die Frage die ich mir stelle ist natürlich, wie weit die Stadt bereit ist im Endeffekt mit dem Preis herunterzugehen, aber das gehört nicht mehr zum Thema.

    Vielen Dank für ihre Einschätzungen

    Einmal editiert, zuletzt von meier9 (10. Februar 2012 um 12:36)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!