Mieter A wohnt seit einem Jahr in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus welche sich direkt unter dem Dach befindet. Bei dem Dach handelt es sich um ein Flachdach.
Als er von einem Urlaub zurückkam erwartete ihn eine böse Überraschung, denn durch die Decke im Wohnzimmer tropte es wohl seit mehreren Tagen in seine Mietwohnung.
Dabei enstand ein Schaden von ca 5200 EUR an eigenen Einrichtungsgegenständen (Teppich 3000 EUR Kaufdatum 04/2011 und Rietfeld Stuhl 1800 DM Kaudatum 08/95 (jetziger Wiederbeschaffungspreis 2200 EUR) und an der Decke und Wänden.
Mieter A hat zwar eine Hausratsversicherung (Allianz) jedoch hat die die Übernahme, weil es sich nicht um einen Leitungswasserschden handelt, abgelehnt. "Allgemeine Wassserschäden" kann man lt Allianz nicht in der Hausratversicherung versichern.
Nun stellt sich die Frage, wer für den entstanden Schaden an den beweglichen Teilen (Möbel) zu haften hat.
Für kompetente Antworten danke ich hier schon mal in aller Form und Höflichkeit.