Wasserschaden durch Wassereinbruch am Flachdach

  • Mieter A wohnt seit einem Jahr in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus welche sich direkt unter dem Dach befindet. Bei dem Dach handelt es sich um ein Flachdach.

    Als er von einem Urlaub zurückkam erwartete ihn eine böse Überraschung, denn durch die Decke im Wohnzimmer tropte es wohl seit mehreren Tagen in seine Mietwohnung.

    Dabei enstand ein Schaden von ca 5200 EUR an eigenen Einrichtungsgegenständen (Teppich 3000 EUR Kaufdatum 04/2011 und Rietfeld Stuhl 1800 DM Kaudatum 08/95 (jetziger Wiederbeschaffungspreis 2200 EUR) und an der Decke und Wänden.

    Mieter A hat zwar eine Hausratsversicherung (Allianz) jedoch hat die die Übernahme, weil es sich nicht um einen Leitungswasserschden handelt, abgelehnt. "Allgemeine Wassserschäden" kann man lt Allianz nicht in der Hausratversicherung versichern.

    Nun stellt sich die Frage, wer für den entstanden Schaden an den beweglichen Teilen (Möbel) zu haften hat.

    Für kompetente Antworten danke ich hier schon mal in aller Form und Höflichkeit.

  • hallo,

    das ist Aufgabe des Vermieters. Hier muss prinzipiell die Gebäudeversicherung in Kraft treten. Mit der Hausrat sind solche Schäden nicht abgedeckt. Nur Schäden die durch dich in deiner Wohnung entstehen (Brand, Schlauf von Spülmaschiene platzt)oder zb Sturm, Überspannungen sodass die Geräte kaputt gehen.

    Kontaktiere deinen Vermieter

  • Ist die Gebäudeversicherung für jeden Vermieter Pflicht und was müsste die Gebäudeversicherung zahlen (Zeitwert od Wiederbeschaffungswert?)?

    Ich glaube mein Vermieter hat keine Gebäudeversicherung....

  • Die Gebäudeversicherung ist genauso wie jede andere Versicherung keine Pflicht. Nur wenn was passiert, muss man zusehen wie man das Problem löst. D. h. wenn dein VM keine Versicherung hat muss er privat für den Schaden aufkommen. Es ist ja sein Haus und der Schaden ist ja nicht durch dich zustande gekommen. Wäre dir jetzt zb. ein Schlauch von der Spülmaschiene geplatzt, dann ist es dein Verschulden, sodass deine Versicherung den Schaden übernimmt. Hast du keine (Hausrat) musst du den Schaden auch selbst übernehmen.Prinzipiell hat aber jeder VM diese Versicherung. Diese Kosten kann er ja auch auf die Mieter abwälzen.
    Hast du den Vermieter schon kontaktiert???

  • puhhhh............ also wenn es den Teppich nochmal gibt dann wird soweit ich weiß dir genau dieses ersetzt bzw zumindest das geld um einen neuen zu beschaffen. Wie es aber mit antiken Gegenständen aussieht weiß ich leider nicht.

  • es sagt er hätte den Vorfall seiner Versicherung gemeldet (aber er sagt manchmal aber viel ;) ) habe ihm Anfang Januar den Schaden gemeldet und werde langsam unruhig. Habe ihm jetzt nochmal eine Aufforderung geschickt sich zu melden (wohnt in der Schweiz)....

    Zum Glück habe ich eine Vertrags- und Mietrechschutzversicherung -will aber nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen

    Verjährt so was bzw bzw wann muss ich bei Nichtreaktion seitens des Vermieters einen Anwalt einschalten?

  • wann hast du deinen VM denn eine erneute Aufforderung geschickt???

    Versicherungen zahlen leider nicht sofort. Das kann schnell ein paar Wochen dauern. Evtl. kommt auch in ein paar Tagen erst ein Gutachter vorbei. Ich würde mich also noch keine Gedanken machen. Auch wenn es ärgerlich für dich ist, dass es nicht vorran geht. Sollte der VM sich auch in ein paar Tagen/Wochen (je nachdem wann du den Brief geschrieben hast) nicht melden, kannst du ihm einen Brief mit Fristsetzung schicken. Es kann sein das der Schaden vlt nicht innerhalb der Fristsetzung behoben werden kann (hier kommt es auf die Versicherung an). Aber zumindest soll sich dein VM melden und dir Berichten was nun ist. Zusätzlich erwähnen das du ansonsten Rechtliche Schritte einleiten wirst.

    Aber wie gesagt. Lieber noch ein wenig warten, bevor du Streit mit Ihm anfängst. Vlt kann er ja nichts dafür das es so lange dauert

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