Zeitmietvertrag

  • Hallo,

    vielleicht kann mir ja jemand helfen!
    und zwar ich habe einen 2 Jahres Mietvertrag der erst zum Oktober ausläuft da ich aber beruflich nicht mehr in der Wohnung bleiben kann habe ich die Wohnung gekündigt!
    Meine Frage ist jetzt wie sieht es aus mit Nachmietern also die Vermieterin hat gesagt sobald ich einen Nachmieter habe kann ich raus nur das Problem ist die Vermieterin ist immer unterwegs und hat keine Zeit ich hatte jetzt an die 50 Besichtigungen einige davon haben auch gesagt die wollen die Wohnung! Ist es nicht dann so das wenn ich 3 Mieter stelle und die Vermieterin aus welchen gründen auch immer keinen neuen Mietvertrag zu stande bekommt das ich dann aus der sache raus bin?

    mfg

  • Hallo slawa,
    vielleicht sollte man sich erst einmal genau den Mietvertrag anschauen.
    Es gibt dabei Unterschiede die von Bedeutung sein koennen.
    Zeitmietvertrag > Es ist in der Regel nur noch moeglich einen qualtifizierten Zeitmietvertrag zu vereinbaren. Dabei ist die Mietdauer beschraenkt und nur gueltig, wenn die Vermieterin den Grund des Befristung bei Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt hat. Z.B. Die Wohnung wird nach Mietende von einen Familienangehoerigen benoetigt. Usw. Siehe auch Paragraf 575 BGB. Wichtig hierbei ist, dass der gesamte Mietvertrag schriftlich besteht und beide unterschrieben haben.
    Tipp: Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind, dann besteht in der Regel eine Kuendigungsfrist von drei Monaten.

    Und dann git es den Mietvertrag mit einen sog. Kuendigungsausschluss fuer eine bestimmte Zeit. Im Normalfall kaum eine Moeglichkeit vorher aus den Vertrag zu kommen.
    Tipp: Mit einer ausserordentlichen Kuendigung kann man aus diesen Vertrag kommen. Bei der Vermieterin um eine Untermieterlaubnis (schriftlich) anfragen. Wird diese nicht erteilt, dann siehe Paragraf 540 BGB

    Wenn Ihre Vermieterin Ihnen muendlich ein "Nachmieter - Angebot" anbietet, dann ist das eine individuelles Angebot. Hier besteht aber in der Regel kein Recht darauf, dass die Vermieterin Ihre "Pflicht" nachkommt.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    4 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (7. Februar 2012 um 19:00)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!