Guthaben bei Nebenkostenabrechnung

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe am 2.12.11 die Betriebskostenabrechnung für 2010 auf mein Drängen hin erhalten.
    Es kam wie jedes Jahr ein erhebliches Guthaben raus. (Ja sowas gibt es noch:))Diesmal 423.26 €. Ich habe meinen Vermieter noch am selben Tag meine neue Bankverbindung telefonisch und auch schriftlich mitgeteilt, nachdem auf der Abrechnung noch die alte Kontonummer angegeben war.
    Das war im Dezember. Am 27.1.12 hab ich ihn wieder angeschrieben, da ich bis dahin keine Gutschrift auf dem Konto hatte. Seitdem hab ich wieder nichts von ihm gehört. Kein Anruf - keine Gutschrift.
    Nun ist fast ein 1/4 Jahr vergangen und der zahlt nicht.
    Meine Fragen an das Forum: Wann verjähren meine Ansprüche? Nach welchen BGB § kann ich ihn erneut zur Zahlung auffordern? Kann ich das Guthaben mit den Nebenkosten verrechnen?
    Vielen Dank für Eure Antworten.
    LG Wessy

  • Meine Fragen an das Forum: Wann verjähren meine Ansprüche?
    -> Am 31.12.2014

    Nach welchen BGB § kann ich ihn erneut zur Zahlung auffordern?
    -> Du kannst ihn entweder noch 100x nett zur Zahlung auffordern, oder einfach einen Mahnbescheid erlassen (geht auch online).

    Kann ich das Guthaben mit den Nebenkosten verrechnen?
    -> nein

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