Hallo,
ich weiß jetzt nicht, wo ich es sonst posten soll. Ich denke es gehört zum Thema Nebenkostenguthaben.
Also mein Vermieter hat mir im April 13 die Abrechnung von 2012 geschickt in der ich ein Guthaben von 356,08 € bekäme.
Das ist nun gut 4 Wochen her. Wie lange darf der sich Zeit lassen mit der Auszahlung? Was heißt unverzüglich zur Auszahlung des Guthabens verpflichtet?
danke für die Hilfe
Karin