Beiträge von Wessy

    Hallo,
    ich weiß jetzt nicht, wo ich es sonst posten soll. Ich denke es gehört zum Thema Nebenkostenguthaben.
    Also mein Vermieter hat mir im April 13 die Abrechnung von 2012 geschickt in der ich ein Guthaben von 356,08 € bekäme.
    Das ist nun gut 4 Wochen her. Wie lange darf der sich Zeit lassen mit der Auszahlung? Was heißt unverzüglich zur Auszahlung des Guthabens verpflichtet?

    danke für die Hilfe

    Karin

    Hallo Zusammen,

    Ich habe am 2.12.11 die Betriebskostenabrechnung für 2010 auf mein Drängen hin erhalten.
    Es kam wie jedes Jahr ein erhebliches Guthaben raus. (Ja sowas gibt es noch:))Diesmal 423.26 €. Ich habe meinen Vermieter noch am selben Tag meine neue Bankverbindung telefonisch und auch schriftlich mitgeteilt, nachdem auf der Abrechnung noch die alte Kontonummer angegeben war.
    Das war im Dezember. Am 27.1.12 hab ich ihn wieder angeschrieben, da ich bis dahin keine Gutschrift auf dem Konto hatte. Seitdem hab ich wieder nichts von ihm gehört. Kein Anruf - keine Gutschrift.
    Nun ist fast ein 1/4 Jahr vergangen und der zahlt nicht.
    Meine Fragen an das Forum: Wann verjähren meine Ansprüche? Nach welchen BGB § kann ich ihn erneut zur Zahlung auffordern? Kann ich das Guthaben mit den Nebenkosten verrechnen?
    Vielen Dank für Eure Antworten.
    LG Wessy

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!