Beiträge von predatore

    Berny: ja leider gibt es auch solche Fälle. Ich lass mir aber von niemanden drohen, und das mit den Eigenbedarf anmelden, damit sie Mieter die im Recht sind, aus der Wohnung rausbekommen, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen, war für mich eine Drohung.


    Kolinum: danke für die Antwort

    werd ich machen, gehe Montag zum Rechtsanwalt, der mir von meiner Rechtschutzversicherung (derer Anwaltshotline) empfohlen wurde. jetzt gehts nurnoch zweitrangig um den Teppich oder sonst irgendwas , jetzt gehts darum, das solche arroganten Vermieter, die meinen sie haben Geld und deshalb können sie sich alles erlauben, auch mal einen Dämpfer bekommen und mal lernen, das wir Mieter uns nicht alles gefallen lassen müssen.

    So ein kleines Update: wir haben mit unserer Vermieterin ein neuen Termin vereinbart um die Sache nochmal in Ruhe zu beschprechen. Termin war heute, sie brachte Ihren Vater mit (selber Vermieter).Auf den Hinweis, dass laut BGB § 535 die Instandhaltung gemacht werden müsse, wurde der auf einmal aggresiv aufbrausend und meinte der Teppich gehört nicht dazu, schließlich hätten wir Ihn nicht bezahlt und er würde nicht im Mietvertrag stehen und ich solle ihm nicht mit § kommen und als Vermieter könne man das ausgrenzen. Da könne ja jeder kommen, wenn sie das hier macht, dann wollen alles was gemacht haben. Sie soll doch Eigenbedarf machen und uns raus schmeißen, wir würden ja eh nur Ärger in Zukunft machen. Klasse Sache

    erstmal vielen Dank Berny für die Antworten, wir haben eben nochmal versucht vernünftig mit unserer Vermieterin zu sprechen, und sie auch auf den § 535BGB hingewiesen, darauf kam von ihr nur, Teppichboden sei nicht Bestandteil, nur der Estrich, und was wir überhaupt wollen, wir hätten den Boden doch vom Vormieter übernommen. was wir nicht haben (wissentlich), der Boden war vorm Einzug drinn und sah neu aus.

    LG Predatore

    danke Berni für die schnelle Antwort, also liegt sie doch falsch, nur nun die Frage wie wir Ihr das Klar machen, mit Mängelrüge oder einfach § am Kopf knallen und warten was sie sagt!oder gibt es da nen guten anderen Weg?. Ich fand den Spruch von Ihr der Teppich sei Mieter Sache sehr interessant besonders, da der schon vor Einzug in der Wohnung war.

    tjoar wir haben nun mit der neuen Vermieterin gesprochen und die nimmt sich nix an, Zitat: ist doch nicht ihr Problem (sie hat kein Geld für sowas, da sie ja das Haus abbezahlen muss. und der Boden währe ja schließlich Mietersache) .
    Müssen wir jetzt mit riesen Löchern im Teppich in 3 Räumen leben? wir haben ein 3 Jährigen Sohn der auf den Boden spielt und somit auch auf blanken Estrich ( wir haben sogar angeboten 50% der Kosten für einen neuen Boden zu übernehmen) hat den keiner Ahnung oder paar Gesetzes Texte. das wir doch an unser Recht kommen? bitte ist echt wichtig.

    Hallo zusammen-Also ich hätte da die eine oder andere Frage!

    1. wir sind vor 3 Jahren in unsere Wohnung eingezogen mit einen alten Küchenblock drinne, im Mietvertrag steht mit Kochgelegenheit drin, wir wollen uns nun endlich eine neue Küche zulegen und fragen uns nun, wem gehört die alte Küche und wer muss diese entfernen bzw entsorgen?, wir oder der Vermieter? ( ich muss dazu sagen wir hatten im letzten Jahr einen Vermieterwechsel).
    2. im Letzten Jahr hatten wir eine Sanierung der Heizung, sprich wir haben neue Heizungen bekommen ( vor Vermieterwechsel) wir hatten vorher E- Heizungen und nun wo die großen Dinger standen sind jetzt Lücken im Teppich. also ist der auch hinüber ( war beim Einzug neu vom Vermieter gelegt worden) Frage: haben wir ein Recht das dieser Teppich ( mehrer Räume) instand gesetzt bzw erneuert wird? und da neuer Vermieter da ist, muss der das machen oder der Alte noch?.

    Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr uns weiterhelfen könntet

    lg

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