Ohne Registrierung auf der Website von 123 ist der Link nicht zu öffnen. Das ist Fakt!
das hast du zutreffend erkannt, aber war das hier wirklich das Thema?
Ohne Registrierung auf der Website von 123 ist der Link nicht zu öffnen. Das ist Fakt!
das hast du zutreffend erkannt, aber war das hier wirklich das Thema?
Zitatdas hast du zutreffend erkannt, aber war das hier wirklich das Thema?
Nein, natürlich nicht. Aber wenn ich einen Link kopiere, der meine Ansicht beweisen/unterstützen soll, dann muss der auch ohne Schwierigkeiten zu öffnen sein. Vor allen Dingen dann, wenn du, wie es aussieht mit deiner Meinung allein auf weiter Flur stehst.
... dann muss der auch ohne Schwierigkeiten zu öffnen sein. ..
Ich finde nicht, dass eine Registrierung eine Schwierigkeit darstellt, gebe aber zu, dass dies gegebenfalls nicht Barriererfrei erfolgen kann...
... Vor allen Dingen dann, wenn du, wie es aussieht mit deiner Meinung allein auf weiter Flur stehst.
Im Gegensatz zu den hier überwiegend wiedergegebenen "Meinungen" belege ich meine Aussagen, somit stellt dies keine Meinung -schon gar nicht meine- dar, sondern ein Zitat. Leider ist es ja seit zu Gutenberg unüblich geworden, aber jedenfalls immer noch seriös
Zitatbelege ich meine Aussagen
Durch Verlinkungen, die man nicht öffnen kann.
So, das ist mein letzter Kommentar in dieser Sache
...So, das ist mein letzter Kommentar in dieser Sache
Mainschwimmer: hoffentlich...
@all: abschließend möchte ich dann noch einmal betonen, dass man den Link sehr wohl öffnen kann, wenn man sich nicht so stur anstellt und wirklich wissen will, was Sache ist.
Hallo,
Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten ist eine Ausschlussfrist.Der Vermieter kann danach keine Nachforderung mehr stellen. ( BGH WuM 2008.283 )Dies hat nichts mit der 3 Jahresfrist zu tun.Keine Abrechnung keine Nachzahlung.Als Beispiel: Abrechungszeitraum 01.01.2008-31.12.2008 muß die Abrechnung bie 31.12.2009 vorliegen.
Wenn nicht, hat der Vermieter das Nachsehen.Es gibt wenige Vermieter die so dämlich sind, oder Sie rechnen mit der Unwissenheit vieler Mieter.
Eriknad44
Im Gegensatz zu den hier überwiegend wiedergegebenen "Meinungen" belege ich meine Aussagen, somit stellt dies keine Meinung -schon gar nicht meine- dar, sondern ein Zitat. Leider ist es ja seit zu Gutenberg unüblich geworden, aber jedenfalls immer noch seriös
Der Mann schreibt sich von Guttenberg und hat nix mit Gutenberg, dem Erfinder des Buchdrucks zu tun, der würde sich im Grab umdrehen.
und btw. ein Anwalt schreibt was der Mandant gerne hören möchte, mit gängigem Recht und dass was nachher bei Gericht rauskommt hat es nicht unbedingt viel zu tun.
es heisst nicht umsonst 3 Anwälte ... 4 Meinungen
Ich teile die Meinungen von Mainschwimmer und Mieter88: Die Abrechnungen bis einschl. 2007 sind irrelevant.
Nabend.
Ich würde sogar soweit gehen, dass die Abrechnungen grundsätzlich irrelevant sind.
Wenn jemand sich 10 Jahre lang mit einer Pauschale zufrieden gibt und keine Abrechnung verlangt kann man von gegenseitigem stillschweigenden Einverständnis ausgehen. Das gilt auch für den Vermieter.
Der Vermieter wird jetzt einfach mal nachgerechnet haben was er wirklich an Betriebskosten hat.
Meine Meinung dazu: Die Nachforderung für den letzten Abrechnungszeitraum ist imho nicht mehr möglich aufgrund der Pauschalisierung der letzten 10 Jahre. Wenn doch muß die Abrechnung natürlich formal korrekt sein. Keine Schlüssel usw. geht natürlich garnicht.
Ansonsten wäre die Anhebung der Pauschale auf reale Werte oder die beiderseite Ergänzung des MV und Umstellung auf Nebenkostenabrechnung nach Betriebskostenverordnung für die Zukunft schon möglich.
Um Kosten zu sparen sollte man sich mit dem Vermieter zusammensetzen und einen für beide Seiten erträglichen Kompromiss finden und mal ganz ehrlich, wer meint mit 65 Euro Nebenkostenpauschale hätte sich der Vermieter die Taschen voll gemacht, ist noch nicht in diesem Jahrtausend angekommen.
@all: abschließend möchte ich dann noch einmal betonen, dass man den Link sehr wohl öffnen kann, wenn man sich nicht so stur anstellt und wirklich wissen will, was Sache ist.
nö
zum Thema an sich:
zum Thema an sich:
Deutscher Mieterbund e.V.: PM 19.03.2008
Interessant besonders der letzte Absatz, von einen f(l)achkungdigen Kommentator, Zitat: "..., ist ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden. Mieter müssen sich dann darauf verlassen können, dass es dabei bleibt."
Für die nächsten -zig Jahre?? Selten so gelacht...
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!