Hallo,
na klar ist es für mich als Mieter eigentlich keine Sache und ich weiß, es gehört normalerweise dazu.
Aber: Wir haben im Sommer eine Wohnung in einem alten Kloster angeboten bekommen. Es war alles notwendige geregelt, es gab eine Hausmeister und auch einen Winterdienst, den dieser versah.
Die zuräumende Fläche besteht aus einem Parkplatz mit Parkplätzen für 20 Autos, einer Auffahrt, auf der ebenso viele Autos noch einmal Platz haben und dann eben dem Parkplatz vor dem Haupteingang, auf dem fünf Autos parken können und der Haupttreppe selbst. Eigentlich gehört auch noch ein Weg um das Haus herum dazu.
Die Mülltonnen stehen an der Auffahrt.
Der Vermieter hat uns nun zwei handelsübliche Schneeschieber in den Flur gestellt, der Hausmeister hatte eine Fräse dafür und brauchte manchmal damit fünf Stunden täglich um der Räumpflicht gerecht zu werden. Außerdem haben wir einen Eimer mit ca. fünf Kilo Streusalz bekommen.
Ab fünf Zentimeter Schneehöhe kommt ein Dienstleister, der die Parkreihen frei macht, der Rest ist unser.
Außerdem wird unter der Woche der Vermieter uns entgegenkommen, in dem er dafür sorgt, dass im Verlaufe des Vormittags geräumt wird. Die Kinder werden um sieben mit dem Taxi zu Schule abgeholt.
Wir sind hier nur noch vier Mietparteien, von denen zwei die Wohnungen nur noch haben und nicht mehr regelmässig nutzen.
Kann der Vermieter nun mit dem ersten Schneefall die vorher geltenden Regelungen ändern( der Hausmeister hat sein Amt hingeschmissen und sie finden wohl keinen Nachfolger) und von uns verlangen, mit zwei handelsüblichen Schneeschiebern diese
große Fläche vom Schnee freizuhalten?
Dann brauche ich nicht mehr arbeiten gehen.
Außerdem hat er uns gleich mitgeteilt, dass er keinerlei Haftung übernimmt, wenn auf dem Gelände etwas passiert. Ich weiß auch nicht, wie ich die knapp fünf Kilo Salz dort verteilen soll.