Hallo,
danke für die schnelle Anwort.
Außer uns wohnt noch eine Familie mit Kindern hier und zwei Alleinstehende, die eigentlich nie hier sind.
Wir wohnen direkt im alten Klostergebäude. Der Rest steht leer oder wird für Massnahmen genutzt.
Über Tags sind hier noch Massnahmen von der Kirche für Lanzeitarbeitslose und Schulverweigerer. Das geht bis gegen 13.30 Uhr , dann sind alle weg.
Einziehen darf auch niemand mehr, nur noch Restvertragslaufzeit des Mietvertrages abwohnen.
Also sind wir eigentlich nur zwei Parteien.
Gut, den Mietvertrag werde ich raussuchen, aber ich denke, da steht gesetzliches drin.
Wie gesagt, bisher war das von der Kirche geregelt, die hatten dafür Leute.
Die waren dann auch schon mal einen Vormittag damit beschäftig, die haben ihre Euro-Kräfte dafür eingesetzt und das waren bis zur Jahreswende einige.
Außerdem werden hier noch Gottesdienste abgehalten.
Es steht außer Frage, dass der Vermieter die Pflicht auf den Mieter abwälzen kann, aber gibt es da nicht auch irgendwas wie Verhältnismässigkeit?
Hätte ich gewußt, dass ich den Schneeräumdienst mit einem einfachen Baumarktschieber für 4.95 Euro im Winter hier, in einer Region, wo es tatsächlich doch über Wochen schneien kann, machen muss und dazu noch Miete zahlen soll, ich wäre hier nicht rein.
Wie gesagt: Bis der Hausmeister seinen Job hingeschmissen hat, war alles soweit geregelt. Und zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages war der Hausmeister noch da.
Schneeräumen ist hier ein wirklicher Vollzeitjob rund ums Gebäude, wenn man es gemäss den gesetzlichen Bestimmungen machen soll.
Vor allem, wenn ich da allein mit einem Handschneeschieber( ist tatsächlich ein Ding mit Holzstiel) da rumschiebe.
Außerdem sollen wir die Zuständigkeit allein unter uns regeln, wobei wie gesagt zwei Parteien eigentlich nie da sind und noch nicht mal eine Klingel haben.
Soll ich da jetzt einfach einen Schneeräumplan aufstellen und müssen die sich dann irgendwie informieren?