Recht des Vermieter oder einfach nur reine Schikane ?

  • Hallo liebe User :)

    Ich würde mich überaus freuen, wenn jemand Rat zu folgendem Sachverhalt bieten könnte:
    Mal angenommen dem Mieter wurde das Kindergeld gestrichen und war so gezwungen die Wohnung zuräumen da er diese finanziel nicht mehr tragen konnte.
    Der Mieter hat die Wohnung unrenoviert übernommen somit hat er selber versucht zu renovieren (Tapeten haben aber nicht an den Wänden gehalten sogar Farbe wurde von der Wand praktisch aufgesogen; Verdacht auf versteckter Schimmel, da er zu dieser Zeit auch gesundheitlich am Ende war (ehemaliger Sportler).
    Der Vermieter jedoch drängt aber nun auf eine Endrenovierung bzw. auf eine Verbesserte Umsetzung des self made Renovierungsversuchs....
    Diese Äußerung kam jedoch erst 6 Wochen nach Schlüsselübergabe; auf ein Übergabeprotokoll wurde hierbei verzichtet...
    Nun erhielt er einen Brief wo nochmals auf eine Renovierung gedrängt wurde, der Vermieter hat dabei die Kaution einbehalten und schrieb dass bis zur gewünschten Renovierung noch Miete anfallen würde - Wie oben genannt kam diese Äußerung 6 Wochen nach Schlüsselübergabe!! -
    Wie sehen nun die Rechte des Mieters aus; muss er die Miete zahlen obwohl er seit 6 Wochen bereits eine andere Wohnung hat, muss er damit rechnen die Renovierungskosten zutragen oder kann der Mieter gegen diesen Sachverhalt angehen, kann er evtl sogar die Kaution zurückfordern :confused::confused:

  • Hallo ruffy123,

    dieser Beitrag kommt mir doch bekannt vor...
    Aber sei es drum.

    "Der Vermieter jedoch drängt aber nun auf eine Endrenovierung bzw. auf eine Verbesserte Umsetzung des self made Renovierungsversuchs....
    Diese Äußerung kam jedoch erst 6 Wochen nach Schlüsselübergabe; auf ein Übergabeprotokoll wurde hierbei verzichtet..."
    Der VM hatte also die Mietsache wieder zurückgenommen ohne mit dem ehemaligen Mieter irgendwelche schriftlichen nachweisbaren Absprachen zu treffen? Dann ist die Angelegenheit m.E. erledigt, und die Kaution ist mit den Zinsen zurückzuzahlen.

  • Vielen Dank für deine Antwort Berny
    Genau, wie oben schon genannt meldete der Vermieter sich nach 6 wochen (Schlüssel schon lange abgegeben und schon andere Wohnung bezogen :D) mit einem aberwitzigen Ultimatum von 2 Tagen, dass die Renovrierung zu erledigen sei ansonsten würde ein Anwalt eingeschaltet werden und ebenhalt bis Dato Miete zu zahlen wäre --- NACH 6 WOCHEN NACH SCHLÜSSELABGABE -.-'

  • meldete der Vermieter sich nach 6 wochen (Schlüssel schon lange abgegeben ), dass die Renovrierung zu erledigen sei und ebenhalt bis Dato Miete zu zahlen wäre


    Habe mal die Substanz stehen gelassen;) Also meine Meinung:
    Sechs Wochen nach beanstandungsloser Rückgabe der Mietsache meldete sich der Vermieter und forderte Renovierungen ein.
    Wie sagte Michael Gorbatschov zu Erich Honecker seinerzeit?: Wer zu spät kommt, den bestraft das leben.

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