Reperaturen von Nebenkosten abziehen

  • Guten Tag,
    mein Name ist Sebastian und ich habe folgendes Problem:
    Mein Bruder und ich sind am 30.11.11 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Als wir eingezogen sind haben wir beide ein Bürgschaftsschreiben abgegeben, anstelle der Kaution. Mein Vater hat die Bürgschaft übernommen und der Vermieter hat es akzeptiert. Nun will er nach unserem Auszug viele Dinge neu kaufen, einige sind uns kaputt gegangen, andere waren bereits zu unserem Einzug am 01.01.2010 kaputt. Jetzt will er die Kosten (die bis Heute nicht belegt sind) von unserer Nebenkostennachzahlung abziehen. Es bleiben ca. 400€ an Nebenkosten über, davon will er das abziehen und meint wir wären dann bei +-0. Das kann auf keinen Fall stimmen. Meine Fragen sind jetzt zum einen, darf er das davon einfach abziehen? Das sind doch zwei unterschiedliche Dinge. Falls wir im Recht sind, wie kommen wir an das Geld ran? Der Vermieter ist mittlerweile bekannt dafür einen abzuziehen. Wir wollen uns auf keinen Fall damit begnügen, dass er das Geld behält. Würde er es auszahlen wäre er in der Beweispflicht und müsste uns beweisen, dass die Reperaturen auf unsere Kosten gehen.

    MfG, Sebastian

  • 1. Wurden beim Einzug, bzw. beim Auszug Protokolle über den Zustand der Wohnung geschrieben?

    2. Wurdet ihr beim Auszug auf die Mängel und Defekte direkt angesprochen?

    3. Hat der Vermieter euch die Möglichkeit gegeben, die "Schäden" in Eigenregie zu beheben?

    4. Habt ihr Zeugen oder andere Beweise, dass Verschiedenes schon beim Einzug defekt war?

  • 1. Nein, es gab kein Protokoll über die vorhandenen Mängel.

    2. Ja, wir wurden darauf angesprochen.

    3. Nein, da es auch direkt Nachmieter gab hat er es in Eigenregie gemacht.

    4. Es gibt ehemalige Mitbewohner, die das bezeugen könnten. (Waren anfangs zu viert)

  • 1. Nein, es gab kein Protokoll über die vorhandenen Mängel.

    Nicht so schön, da kann der VM das Blaue vom Himmel lügen

    2. Ja, wir wurden darauf angesprochen.

    Hat man euch gesagt, dass ihr reparieren sollt?

    3. Nein, da es auch direkt Nachmieter gab hat er es in Eigenregie gemacht.

    Wenn er es gemacht hat, ohne euch aufzufordern eure Schäden zu beheben, dann müsst ihr auch nicht blechen.

    4. Es gibt ehemalige Mitbewohner, die das bezeugen könnten. (Waren anfangs zu viert)

    Dann solltet ihr vorsorglich mit denen die Angelegenheit besprechen, damit ihr Argumente gegen den VM habt.

  • BeKay:

    "Jetzt will er die Kosten (die bis Heute nicht belegt sind) von unserer Nebenkostennachzahlung abziehen."
    Das heisst, Ihr habt also gezahlte Betriebskosten von ihm zurückzubekommen?

    "Das sind doch zwei unterschiedliche Dinge. Falls wir im Recht sind, wie kommen wir an das Geld ran?"
    Falls die von Mainschwimmer genannten Positionen geklärt sind, würde ich dann noch einmal mahnen und bei Erfolglosigkeit das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

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