Beiträge von BeKay

    1. Nein, es gab kein Protokoll über die vorhandenen Mängel.

    2. Ja, wir wurden darauf angesprochen.

    3. Nein, da es auch direkt Nachmieter gab hat er es in Eigenregie gemacht.

    4. Es gibt ehemalige Mitbewohner, die das bezeugen könnten. (Waren anfangs zu viert)

    Guten Tag,
    mein Name ist Sebastian und ich habe folgendes Problem:
    Mein Bruder und ich sind am 30.11.11 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Als wir eingezogen sind haben wir beide ein Bürgschaftsschreiben abgegeben, anstelle der Kaution. Mein Vater hat die Bürgschaft übernommen und der Vermieter hat es akzeptiert. Nun will er nach unserem Auszug viele Dinge neu kaufen, einige sind uns kaputt gegangen, andere waren bereits zu unserem Einzug am 01.01.2010 kaputt. Jetzt will er die Kosten (die bis Heute nicht belegt sind) von unserer Nebenkostennachzahlung abziehen. Es bleiben ca. 400€ an Nebenkosten über, davon will er das abziehen und meint wir wären dann bei +-0. Das kann auf keinen Fall stimmen. Meine Fragen sind jetzt zum einen, darf er das davon einfach abziehen? Das sind doch zwei unterschiedliche Dinge. Falls wir im Recht sind, wie kommen wir an das Geld ran? Der Vermieter ist mittlerweile bekannt dafür einen abzuziehen. Wir wollen uns auf keinen Fall damit begnügen, dass er das Geld behält. Würde er es auszahlen wäre er in der Beweispflicht und müsste uns beweisen, dass die Reperaturen auf unsere Kosten gehen.

    MfG, Sebastian

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