Kündigung Hobbyraum zur weiteren Vermietung

  • Unser Vermieter hat uns einen extra angemieteten Hobbyraum plus Bad im Keller gekündigt (Übergabe Kündigungsschreiben Mitte Januar zum 31.3.12). Dieser Hobbyraum ist ein Raum einer bisher nicht genutzten Souterain-Wohnung, die er jetzt gerne als möblierte Wohnung für Monteure vermieten will.
    Im Gegenzug will er uns einen ca. 8qm großen Kellerraum zur Verfügung stellen.
    Wir haben aber diesen Hobbyraum extra angemietet, weil wir ihn auch als Gästezimmer nutzen (daher in Kombi mit dem Bad), was mit dem Keller"loch" nicht mehr möglich ist.
    Kann er uns den Raum einfach so kündigen, zumal mit dieser kurzen Frist?

    Danke!

    Meisenmann

  • Wir haben den Raum nicht zusätzlich zu einem Kellerraum angemietet, sondern anstatt: Durch Anmietung des Raumes entfiel laut Zusatzmietvertrag die Nutzung eines Kellerraumes nach §1 des Mietvertrages.
    Und: Muss er sich nicht trotzdem an eine Kündigungsfrist von 3 MOnaten halten?

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