Wir haben den Raum nicht zusätzlich zu einem Kellerraum angemietet, sondern anstatt: Durch Anmietung des Raumes entfiel laut Zusatzmietvertrag die Nutzung eines Kellerraumes nach §1 des Mietvertrages.
Und: Muss er sich nicht trotzdem an eine Kündigungsfrist von 3 MOnaten halten?
Beiträge von Meisenmann
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!