Hallo,
ich habe ein ziemliches Problem mit meiner Wohnungsverwaltung. Da ich in einer der durch diese Firma betreuten Dachgeschoßwohnung wohne und sich Schimmel in der Wohnung gebildet hat (seit mittlerweile 1,2 Jahren!) versuche ich nun, seit November 2010 den dafür zuständigen Mitarbeiter der Hausverwaltung dazu zu bewegen, eine Feuchtigkeitsmessung vorzunehmen bzw das Dach reparieren zu lassen.
(Zur Info: Im weiteren Verlauf werde ich den Mitarbeiter jeweils mit „MA“ und den Hausmeister mit „HM“ abkürzen)
Die Geschichte begann im November 2010 mit der ersten Schimmelmeldung beim HM. Er entfernte sofort den Schimmel und führte eine Feuchtigkeitsmessung in der Wand durch. Diese lag deutlich über der Feuchtigkeit in den anderen Wänden. Wenn auch das Gerät, mit dem der HM maß, ein Laien-Gerät war, ist eindeutig bewiesen, dass sich Feuchtigkeit in den Wänden befindet. Außerdem rief der HM sofort die Dachdecker, welche das Dach untersuchten. Sie stellten fest, dass die Lüftung vom Bad und der Küche, die an der Dachkante ausläuft, nicht sauber isoliert ist. Sie vermuten, dass sich an dieser Stelle Kondenswasser bildet, wenn in den kalten Tagen die warme Lüftungsluft dort entweicht. Außerdem bestätigten die Dachdecker, dass es unter dem oberen Dachfenster zieht. Im Winter bin ich nicht in der Lage ohne Wollsocken zu schlafen, da sonst die Zugluft viel zu kalt wäre. Außerdem spüre ich die Zugluft im Nacken, wenn ich unten auf dem Sofa sitze. Dieses Problem tauchte bereits bei meinen Vormietern auf, wo sich ebenfalls Schimmel entwickelte. Der HM trug dieses mit Fotos der Hausverwaltung näher, die darauf nur mit einem Schreiben über Fehlverhalten beim Lüften und diversen Lüftanweisungen reagierte.
Ein Jahr später begann das Spiel von vorne. Im Oktober 2011 meldete ich wieder eine erneute Schimmelbildung an Fenster und der Dachkante. Der HM trug auch diese mit Fotos weiter. Die Rückmeldung war, dass es dieses Jahr die Möglichkeit gibt, ein Feuchtigkeitsmessgerät in der Wohnung zu installieren und damit zu überprüfen, ob die Feuchtigkeit vom fehlerhaften Lüften oder vom Bau kommt. Leider warte ich bis heute (01.02.2012) auf dieses Gerät. Somit habe ich mir ein Thermo- und Hygrometer von Conrad zugelegt und aufgestellt. Die Temperatur lag immer so bei 20 bis 24°C, aber die Luftfeuchtigkeit bei über 60% (66-68%). Im Dezember 2011 musste ich noch einmal den HM rufen, weil es in Bindfäden in meine Wohnung regnete und die Wand am unteren Fenster nass war. Die Dachdecker waren auch sofort am nächsten Tag bei mir und mussten das ganze Dach trocken legen. Sie reparierten mit Metallplatte und Silikon.
Mit großem Resultat. Bei konstanter Temperatur (20-23°C) sank die Luftfeuchtigkeit auf 55-57%. Anfang Januar sieg die Luftfeuchtigkeit in den Regentagen noch einmal deutlich an (1.1.2012 bis 3.1.2012 auf über 70%, 4.1.2012 auf über 60%). Es regnet aber nicht mehr in meine Wohnung.
Seit dem 16.1.2012 versuche ich auf Rat des HMs, weil dieser mir leider keine weiteren Infos geben kann und auch auf die Rückmeldung der Hausverwaltung warten muss, die Hausverwaltung zu erreichen. Leider lässt mich der MA der Hausverwaltung stetig von seiner Sekretärin mit Ausreden wie z.B. „ist im Gespräch/Telefonat“ oder „hat Außentermin“ vertrösten. Auch auf die Bitten um Rückruf reagiert er nicht. Am 23.1.2012 erreiche ich ihn dann endlich und er bestätigt mir, dass bis Montag, 30.1.2012, das Messgerät programmiert sein wird. Am 30.1.2012 bekomme ich nur die Info des HM, dass das Gerät nicht durch den MA programmiert werden konnte und dieser einen Fachmann rufen muss. Der HM ist auch sehr verwundert, dass sich der MA noch nicht bei mir gemeldet hat. Als ich mich bei ihm melde, vertröstet man mich mal wieder. Auch auf meine Bitte um Rückruf geschieht nichts. Am 1.2.2012 erreiche ich den MA und frage nach dem weiten Verfahren. Er versucht mich schnell abzuwimmeln mit einem „der HM wird auf sie zukommen, wenn das Gerät programmiert ist.“ Keine Zeitangabe, nichts! Ich hake nach und möchte eine genaue Auskunft über das nächste Vorgehen bekommen und wann der Schaden reguliert wir. Ich höre nur „Meiner Erfahrung nach liegt eine Schimmelbildung nicht am Bau sondern am dem Mieter.“ Wie bitte??? Wird hiermit mir die Schuld in die Schuhe geschoben und nichts unternommen, weil die Schimmelbildung an mir liegen könnte? Das ist ja wohl die Höhe!!! Ich kläre den MA nach einmal über den Sachverhalt auf: Schimmel an zwei Stellen – die Dachdecker haben bestätigt, dass sich Kondenswasser am Belüftungsrohr bildet, weil es nicht sauber isoliert ist – Wasser in meiner Wohnung, weil das Dach komplett nass war – und jetzt soll es von mir kommen? Der MA möchte sich noch mal mit dem HM auseinander setzten. Dieser kommt dann im Laufe der Woche auf mich zu und entfernt abermals den Schimmel und unterrichtet mich über den weiteren Verlauf.
Nun meine Fragen:
Welche Rechte habe ich generell, und wie kann ich sie durchsetzen?
Kann ich Mietminderung verlangen, und wenn ja, auch rückwirkend? Muss ich diese schriftlich beantragen?
Muss ich eine Schadensbehebung schriftlich mit Fristsetzung einfordern oder geht das bereits aus meiner Schimmelmeldung hervor? Also, wie lange ist eine zumutbare Zeit in der der Schimmel von der Hausverwaltung beseitigt werden muss?
Kann ich so etwas wie Schadensersatz einfordern? Ich meine, die Hausverwaltung hat extra langsam gehandelt, weil sie davon ausging, dass ich als Vermieter den Schimmel verursacht habe.
Vielen Dank im voraus!
Linda