Schornsteinkosten

  • Moin zusammen,

    wir leben in einem 3 Personenhaushalt, und sollen 3 x 50 Euro im Jahr für die Schornsteinprüfung zahlen.

    Jetzt ist aber so, das in unserem Mehrfamilienhaus jede Wohung eine eigene Gasheizuhng besitzt und diese an den Schornstein angeschlossen ist.

    Unsere Gasheizung, ist nicht an den Schornstein angeschlossen, die Abgase gehen durch ein Offenrohr direckt ins Freie. Diese Anlagen müssen nur alle zwei Jahre geprüft werden.

    Diesen Umstand habe ich meinem Vermieter telefonsich mitgeteilt, er bleibt dabei das ich in 2 Jahren 300,00€ für 5 Minuten Arbeit zahlen soll.

    Kann mir da jemand helfen?! Für Eure Mühen bedanke ich mich schon jetzt :)

    Gruß
    Hansi

  • Hallo Hansa,
    Tipp. Teilen Sie am besten Ihren Vermieter nach Moeglichkeit, dass von Ihnen geschilderter Problem plus Stellungsnahme von Ihrer Vermieter, schriftlich mit.
    Schornsteinreinigung ist ein Betriebskostenpunkt den man an die Mieter weitergeben darf, wenn dieser schriftlich vereinbart wurde.
    Alle Kosten die darauf anfallen muss der Vermieter anhand von Rechnungen belegen koennen. Wenn Sie nicht an einen Schornstein angeschlossen sind, wie oder was reinigt der Schornsteinfeger dann ? Bzw. wie stellt sich die Rechnung darueber zusammen ?
    Und das sollte in der Regel Ihr Vermieter anworten koennen ( am besten schriftlich ). Wenn die Antwort ausbleibt, so koennen Sie event. die darauf anfallenden Kosten ersteinmal zurueck behalten, bis Ihr Vermieter den berechtigten Grund nachweis.
    Desweiteren ist die Frage interessant ob Ihre "Abgase" so in Freie gelangen darf in Bezug auf Umwelt und Sicherheit.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zitat

    Wenn Sie nicht an einen Schornstein angeschlossen sind, wie oder was reinigt der Schornsteinfeger dann ?

    Auch bei Gasheizungen die nicht an einen Schornstein angeschlossen sind fallen regelmäßig die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz an, die von Schornsteinfegern durchgeführt werden. Der Zeitpunkt dieser Messungen richtet sich nach Art und Alter der Anlagen.

  • Moin Moin,

    erstmal danke für Eure Antworten.

    Unsere Gasheizung ist ein neues Model, das alle zwei Jahre gemessen werden muss, desweiteren besitzt die Anlage einen eigenen Abzug.

    Wir sollen jedes Jahr 50 Taler pro Person zahlen. Aber der Schornsteinfeger kommt doch nur alle 2 Jahre?

  • Es bleibt Ihrem Vermieter überlassen, ob der die Kosten für eine nur alle zwei Jahre stattfindende Messung auf beide Jahre verteilt oder nur jeweils dann berechnet, wenn diese tatsächlich anfallen.

    Deshalb sollten Sie die Belege bei Ihrem Vermieter einsehen.

  • Hallo Hansa,

    in der Betriebskostenabrechnung werden sämtliche auf das Haus anfallende Kosten abgerechnet. Dabe spielt es keine Rolle, ob die einzelnen Mieteinheiten unterschiedliche Schornsteine oder Rauchabzugseinrichtungen haben.
    Den Vermieter trifft übrigens das Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 556 Abs. 3 BGB.
    Ich würde mir vom VM sämtliche der BK-Abr. zugrunde liegenden Rechnungsbelege zeigen lassen.

  • Moin,

    also 1155€ kostet der Schornsteinfeger, aber es geht mir darum:

    Im Dezember wurde unser Sohn gebohren, bis dato habe wir immer für 2 Personen den Schornstein bezahlt, jetzt sind wir zu 3. und sollen für 3 Personen den Schornstein bezahlen. Aber der Schornsteinfeger hat doch nicht mehr arbeit weil unser Sohn zur Welt gekommen ist.

  • Im Dezember wurde unser Sohn gebohren, bis dato habe wir immer für 2 Personen den Schornstein bezahlt, jetzt sind wir zu 3. und sollen für 3 Personen den Schornstein bezahlen.


    Hier wäre m.E. erst mal zu prüfen, wie die Umlageschlüssel lt. MV sind.

  • "Aber der Schornsteinfeger hat doch nicht mehr arbeit weil unser Sohn zur Welt gekommen ist."

    Nein. Die Schornsteinfegerkosten erhöhen sich ja auch nicht. Nur ihr Anteil daran (die anderen Mieter freuts, denn deren Anteil sinkt dadurch leicht).
    Wobei die Umlage nach Personen für diesen Posten wirklich ungewöhlich ist, denn Schornsteinfegerkosten sind oftmals Teil der Heizkosten und diese sind nach Heizkostenverordnung (also verbrauchsabhängig) abzurechnen. Also mal in den Mietvertrag schauen.

  • Wobei die Umlage nach Personen für diesen Posten wirklich ungewöhlich ist, denn Schornsteinfegerkosten sind oftmals Teil der Heizkosten...


    Sie sind es, habe noch nie etwas anderes gehört.

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