Vor 4 Mo.eingezogen nun soll die Whg verkauft werden.Was nun?

  • Hallöchen,

    wir sind am 30.09.11 zur Miete-in die jetzige Whg eingezogen.Diese fanden wir via Internet die von einer Marklerin angeboten wurde.
    Dies ist auch privat mit dem Hausverwalter liiert.

    Nun bekomme ich am Freitag den 27.01.12 Vormittags einen Anruf von einem Herrn X,der angibt,von Herrn Y,unser Hausverwalter beauftragt worden ist,die von uns bewohnte Whg zu verkaufen,und er würde diese gerne am selbigen Tag noch mit Interessenten besichtigen.

    Um.. ich war wie vor den Kopf gestossen und erst einmal baff.

    Nun wurde ich von keinerlei Vorhaben,wie dieser nette Herr sie mir beschrieb,in Kenntnis gesetzt worden und sagte natürlich ab!

    Das ich diese Leute nicht einfach so in meine Wohnung hinein lassen muss ist mir völlig klar.

    Nun macht mir Sorgen,das so etwas überhaupt mit Richtigkeit von statten geht,uns eine Wohnung zu vermitteln,Courtage zu verlangen und dann innerhalb 4 Monaten diese zum Verkauf freigibt,ohne die Mieter in kenntnis zu setzen??

    Ich weiß nicht mehr ein noch aus.Wieder einen Umzug? Wieder Kosten?
    Kann mir jemand einen Rat geben? Mit was müssen wir rechnen.

    Danke Euch fürs Zulesen

    LG
    Fee

  • Verkauf der Wohnung bedeutet ja nicht, dass der Erwerber "sofort" einziehen will. Vielleicht ist die Wohnung ja eine Kapitalanlage und braucht den Mieter.

    Der Erwerber kann natürlich, wenn er im Grundbuch eingetragen ist, wegen Eigenbedarf kündigen.

    Eine erfreulichere Auskunft kann ich leider nicht geben.

  • Wie sieht es denn aus mit einer pauschalen Rückzahlung der geleisteten Courtage?

    Wenn schon Interessenten für die Wohnung da sind,muss sie auch schon ne Weile auf dem Markt angeboten worden sein und das im Wissen der Marklerin.

    Der Markler hat bestätigt,das diese Wohnung sofort bezogen werden soll nach dem Verkauf und dem Eintrag ins Grundbuch.

  • Wie sieht es denn aus mit einer pauschalen Rückzahlung der geleisteten Courtage?

    Wenn schon Interessenten für die Wohnung da sind,muss sie auch schon ne Weile auf dem Markt angeboten worden sein und das im Wissen der Marklerin.

    Der Markler hat bestätigt,das diese Wohnung sofort bezogen werden soll nach dem Verkauf und dem Eintrag ins Grundbuch.


    Ich kann nicht erkennen, dass Eure seinerzeit bei Bezug der Wohnung gezahlte Maklercourtage etwas mit dem jetzt angedachten Eigentümerwechsel zu tun haben soll.

  • Ich kann nicht erkennen, dass Eure seinerzeit bei Bezug der Wohnung gezahlte Maklercourtage etwas mit dem jetzt angedachten Eigentümerwechsel zu tun haben soll.


    Ganz einfach.
    Marklerin ist mit Hausverwalter Verheiratet.
    Wurde aber auch (siehe Oben) angegeben.

  • Ganz einfach.
    Marklerin ist mit Hausverwalter Verheiratet.
    Wurde aber auch (siehe Oben) angegeben.

    Es gibt keine Marklerin.

    Ein HV muss nicht unbedingt Vermieter oder Hauseigentümer sein.

  • Soweit ich informiert bin, besteht bei Eigentümerwechsel
    ein nich so einfaches Eigenbedarfskündigungsrecht.
    War bisher 3 Jahre, meine aber ein neues Gesetz sagt
    5 Jahre. Wenn ichs falsch interpretiere, dann berichtigt
    mich bitte. Gruß

  • Diese Sperrfrist gilt nur, wenn ein Haus erstmals in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.
    Wenn die Wohnung aber schon eine Eigentumswohnung ist, dann gibt es keine Sperrfrist. Mit Eigentumsübergang kann der neue Vermieter dann ganz normal, unter Einhaltung der Kündigungsfristen, wegen Eigenbedarf kündigen.

    Aber woher will der Makler wissen, dass der Käufer die Wohnung direkt selbst beziehen will. Wenn noch nichtmal Interessenten die Wohnung besichtigt haben, kann doch noch kein Käufer, bzw. dessen Absichten feststehen.

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