Hallo,
Ich wohne in einem 3 Parteienhaus. Zwei Wohnungen wurden neu vermietet. In den letzten beiden Monaten wurden diese beiden Wohnungen renoviert, von Handwerkern und von den neuen Mietern selbst. Die Renivierung war auch noch über 40 Jahren notwendig.
Ich bin es leid, mein Vermieter hat mich nicht über die Baumaßnahmen informiert. Er setzt warscheinlich voraus, das Lärm, Dreck Geruchsbelästigung zu ertragen sind.
Ich will die Grundmiete für die letzten beiden Monate um 50% kürzen, bin mir aber nicht sicher ob das rechtens ist.
Da ich zu Hause arbeite hatte ich die Beeinträchtigung ständig, außer Nachts.
Was muss ein Mieter ertragen und hinnehmen? In welcher Höhe kann ich die Miete mindern. Hätte ich den Vermieter vorher darauf ansprechen müssen?
Gruß ini36
Mietminderung wegen Bauarbeiten
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ini36 -
27. Januar 2012 um 20:04 -
Erledigt
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Hätte ich den Vermieter vorher darauf ansprechen müssen?
Natürlich ja. -
Muss ich es schriftlich äußern?
Kann ich es jetzt noch machen, die Bauarbeiten sind ja noch nicht vorbei?
Also das sieht dann so aus: Sich beschweren und die Mietminderung androhen und auf Anwort hoffen?
Telefonisch ist der Vermieter schlecht zu erreichen. Er lässt immer seine 90-jährige Mutter die Gespräche entgegennehmen. Dann ist er entweder nie zu Hause oder die Mutter vergisst die Nachricht zu überbringen. Erfahrungen....
Gruß
ini36 -
Muss ich es schriftlich äußern?
Jaa, Du hättest es damals schriftlich nachweislich machen sollen bzw. müssen. -
Ganz ehrlich,wer 8 WOCHEN Zuhause arbeitet und den Lärm ohne Beschwerde erträgt,macht sich nachsolanger Zeit doch lächerlich!
Ichsehe es ähnlich wie eine Urlaubsreise,in der man 2 Wochen Lärm ud Dreckertragen hat,danach den Reisepreis mindern will und nicht einmal zum Reiseleiter vor Ort geangen ist! -
Ganz ehrlich,wer 8 WOCHEN Zuhause arbeitet und den Lärm ohne Beschwerde erträgt,macht sich nachsolanger Zeit doch lächerlich!
Ich wünsche es unserem Fragesteller zwar nicht, aber manchmal stecken auch wirtschaftliche Gründe dahinter...:( -
Das mag ja sein,aber Ansprüche muss man direkt stellen und nicht wenn die Arbeiten vielleicht schon vorbei sind.Sorry!
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Ist ja auch klar.
Schließlich muss man, bevor man die Miete mindert, dem Vermieter auch die Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels geben.
Bei Baulärm wird das zwar schwierig, ändert aber nichts. :pGruß
ObiWan
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