Die Wohnungsübergabe fand zum einen am 23.12.2011 als Vorabnahme und am 29.12.2011 als Endabnahme durch einen Mitarbeiter einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft ohne den eigentlichen Vermieter statt. Laut dieses Herren wurden im Übernahmeprotokoll lediglich 3 Mängel aufgenommen, welche nur zur Information dienten und vor Einzug von neuen Mietern vom Vermieter behoben werden sollten (kleine abgeplatzte Putzstelle an Außenwand durch Witterung / Überprüfung der Dichtungen in der Küche / Fensteranstrich im Schlafzimmer erneuern). Laut des Herren von der Verwaltungsgesellschaft hat das nichts mehr mit uns zu tun. Übernahmeprotokoll wurde von beiden Seiten unterschrieben.
Der Vermieter ist nun eine Woche später selbst noch einmal durch die Wohnung gegangen und hat 2 weitere Mängel festgestellt (3 Abplatzungen am Waschbecken und Tapete hat sich angeblich an einer Stelle gelöst). Die Tapete war definitiv bei Übergabe noch in Ordnung und die abgeplatzten Stellen im Waschbecken hat der Herr der Verwaltungsgesellschaft nicht gesehen und auch nicht aufgeführt.
Nun meine Frage: Kann der Vermieter im Nachhinein noch diese Ansprüche geltend machen???
Wir haben heute ein Schreiben der Verwaltungsgesellschaft bekommen, in dem die Kosten für die Beseitigung der Schäden direkt von unserer Kaution abgezogen wurden (immerhin ca. 260 €). Ist das rechtens???
Es wurde uns in keinster Weise die Möglichkeit gegeben die Schäden selbst zu beheben, sondern direkt an Fachleute gegeben und uns die Kosten abgezogen ohne uns überhaupt darüber zu informieren.
Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen