Guten Tag,
ich habe folgendes Problem, ich wohne im Erhöten Parterre und direkt nebendran ist eine ziemlich große, vielbefahrene Straße. Dies war bis jetzt eigentlich kein Problem, da vor meinem Balkon eine Wiese mit sehr hohen Sträuchern war, doch jetzt hat mein Vermieter die kompletten Büsche entfernen lassen und so auch die Wiese. Damit noch nicht genug, vor meinem Balkon stehen jetzt gebrauchte wagen, die zum Verkauf stehen. nicht nur, dass jetzt alle Passanten in die Wohnung und auf den Balkon starren, sondern es werden Verkaufsgespräche direkt vor meinem Balkon geführt. Im Winter ist das nicht allzu störend aber im Sommer schon. Denn nun kann man es eigentlich vergessen draussen zu frühstücken oder sich zu sonnen oder sich einfach nur zu unterhalten denn der Straßenlärm ist schon störend.
Habe ich nun das Anrecht auf eine Mietminderung? Denn beim Einzug war eine intakte, schützende Grünfläche vorhanden und ich wurde auch nicht vorher gewarnt. ich bedanke mich schon jetzt für die folgenden Beiträge.
Mietminderung
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jesscoli -
26. Januar 2012 um 15:18 -
Erledigt
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Nochmal zur Erinnerung:
BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. -
Dankeschön, ich finde nur in den ganzen Tabellen nicht um wie viel Prozent man die Miete dann mindern kann und kann ich meinem Vermieter dann einfach einen Brief schreiben und diese Minderung einfordern?
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Dankeschön, ich finde nur in den ganzen Tabellen nicht um wie viel Prozent man die Miete dann mindern kann und kann ich meinem Vermieter dann einfach einen Brief schreiben und diese Minderung einfordern?
Hallo,
das wird nichts (ein)bringen, denn die Mietsache (also Deine Mietwohnung) ist nicht beeinträchtigt, geschädigt o.ä.
Dass Du sauer bist, verstehe ich schon, aber in dieser Sache hast Du leider die A-Karte... -
....ich finde nur in den ganzen Tabellen nicht um wie viel Prozent man die Miete dann mindern kann und kann ich meinem Vermieter dann einfach einen Brief schreiben und diese Minderung einfordern?So einfach ist das wiederum auch nicht, lesen Sie deshalb:
Mietrecht: Das Recht auf Herabsetzung der Miete (Mietminderung)
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