Beiträge von nicky87

    Nein ! Die Wohnung wurde in dem jetzigen Zustand auch damals von mir angemietet und unterschrieben. Da dies allerdings meine erste Wohnung war/ist und ich mir darum anfänglich keine großen Gedanken gemacht habe, unterschrieb ich.Jetzt im nachhinein wäre es doch sehr ärgelich jahrelang für einen Balkon, einen mehrwert gezahlt zu haben der vielleicht rechtlich durch diese Umstände garnicht gegebn ist. Was ich gerne Wissen würde wäre ob der Balkon allgemein auch als solcher in einem Mietvertrag einberchnet werden dürfte.Auch wenn ich den Mietvertrag so unterschrieben habe, müsste es doch im nachhinein möglich sein, durch unwissenheit im Bezug der rechtlichen vorausetzungen dies anzuklagen und eine Mietminderung einzureichen . Oder sehe ich dies falsch ?

    Hallo liebe Mieter und Vermieter,

    Ich und mein Freund beziehen seit ende 2008 unsere jetzige Wohnung. Im Mietvertrag mit einbezogen wurde damals auch der ''Balkon'' soweit sogut. Da ich damals einfach froh war nach langer Suche eine eigentlich sonst tolle Wohnung gefunden zu haben, unterschrieb ich den Vertrag nach kurzer Besichtigung dieser. Mein Anliegen.....Der Balkon ist nicht wie üblicherweise über eine Balkontür sondern nur umständlich, geduckt und mit einem Tritthocker über das anliegende Badefenster zu ereichen. Der Balkon hat eine Größe von ca. 15 qm und wird meines wissens zu 25 % der mntl. Miete mit einberechnet. Ist es rechtens das der Vermieter einen Balkon unter diesen voraussetzungen vermietet ?

    Im laufe des Tages werde ich noch Bilder hochstellen , die diesen Zustand zeigen.

    lg Nicole

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!