Nein ! Die Wohnung wurde in dem jetzigen Zustand auch damals von mir angemietet und unterschrieben. Da dies allerdings meine erste Wohnung war/ist und ich mir darum anfänglich keine großen Gedanken gemacht habe, unterschrieb ich.Jetzt im nachhinein wäre es doch sehr ärgelich jahrelang für einen Balkon, einen mehrwert gezahlt zu haben der vielleicht rechtlich durch diese Umstände garnicht gegebn ist. Was ich gerne Wissen würde wäre ob der Balkon allgemein auch als solcher in einem Mietvertrag einberchnet werden dürfte.Auch wenn ich den Mietvertrag so unterschrieben habe, müsste es doch im nachhinein möglich sein, durch unwissenheit im Bezug der rechtlichen vorausetzungen dies anzuklagen und eine Mietminderung einzureichen . Oder sehe ich dies falsch ?
Beiträge von nicky87
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