Heizkostenabrechnung falsch

  • Hallo ihr Lieben,
    ich hätte da ein paar fragen, bezüglich meiner neu erstandenen Heizkostenabrechnung.

    Es handelt sich um eine Heizkostennabrechnung meiner alten Wohnung, in der ich am 31.3.3011 fristgerecht ausgezogen bin.
    Jetzt ist es so, das wir eine Gas Zentralheizung hatten, die von Brunata Metrona abgelesen wird.
    In meiner Wohnung hatte ich dementsprechend so Verdunstungsapparate an der Heizung hängen.

    Jetzt ist es so, das also der Zeitraum vom 31.10-31.3 gerechnet wird.
    In diesem Monat habe ich 50 euro an Heizkosten als Abschlag an meine Vermieterin bezahlt, komm also auf ein stolzes VErmögen von 250 Euro.

    Jetzt ist der Abrechnungszeitraum des ganzen Hauses vom 31.10.2010-31.10.2011 berechnet worden und die gesamten Heizkosten des Hauses in diesem Zeitraum sind auf mich anteilig ausgelagert worden, wie als hätte ich da noch gewohnt.
    Um euch mal Zahlen zu geben betragen die Brennstoffkosten des Hauses von Oktober 2010-Oktober 2011 53,571 kWh was einen Preis von 2908,91 Euro macht.
    Dieser Betrag ist dann geteilt worden, da es in den Abrechnungen ja immer so ist, das es 50% Verbraucherkosten sind und 50% Grundkosten.
    Diese 50% Grundkosten werden dann ja nochmal prozentual auf meine Wohnfläche gerechnet.

    Jetzt die Frage, kann man mir das in Rechnung stellen?
    Muss das nicht anteilig für mich berechnet werden?
    Ich hab da ja 7 Monate schon nicht mehr da gewohnt und soll trotzdem die Grundkosten für 10 Monate zahlen?

    Und ich soll auch Wartung, Imissionsmessung vom 18. und 19.10.2011 zahlen, obwohl jetzt schon jemand anderes in der Wohnung wohnt.

    Kann mir jemand helfen und mir erklären wie da die Rechtslage ist? Denn ich soll jetzt noch 173 Euro nachzahlen, da sich meine Gesammtabrechnung auf 423 Euro beläuft.

    Weil in meiner Wohnung allein habe ich anscheinend der Abrechnung zu entnehmen nur 185 euro verheizt.

    Liebe Grüße und Danke im Vorraus

  • leabaer:

    "Es handelt sich um eine Heizkostennabrechnung meiner alten Wohnung, in der ich am 31.3.3011 fristgerecht ausgezogen bin."
    Also am 31.03.2011?

    "Jetzt ist es so, das also der Zeitraum vom 31.10-31.3 gerechnet wird."
    Also 01.11.2010-31.03.2011?

    "Jetzt ist der Abrechnungszeitraum des ganzen Hauses vom 31.10.2010-31.10.2011 berechnet worden und die gesamten Heizkosten des Hauses in diesem Zeitraum sind auf mich anteilig ausgelagert worden, wie als hätte ich da noch gewohnt."
    Du willst wohl sagen, dass Dir der gesamte Abrechnungszeitraum von 12 Monaten 01.11.10-31.10.11 berechnet wurde.
    Das ist natürlich falsch. Offensichtlich wurde Brunata nicht über den geringeren Nutzungszeitraum informiert (erster Grund für die Unwirksamkeit der HK-Abrechnung).

    "...Preis von 2908,91 Euro ... Dieser Betrag ist dann geteilt worden, da es in den Abrechnungen ja immer so ist, das es 50% Verbraucherkosten sind und 50% Grundkosten."
    Falsch. Gem. § 7 HKVO sind für ab dem 01.01.2009 beginnende Abrechnungszeiträume die Kosten zwingend zu 30% Grundflächenanteilig und 70% Verbrauch aufzuteilen (zweiter Grund).
    Das ist kein Fehler von Brunata, sondern der Hausverwaltung bzw. des Vermieters, denn die/der MÜSSEN Brunata bzw. den Providern die Änderung des Aufteilungsschlüssels mitteilen.
    Info: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem § 7 erster fett gedruckter Satz.

    "Ich hab da ja 7 Monate schon nicht mehr da gewohnt und soll trotzdem die Grundkosten für 10 Monate zahlen?"
    12 Monate (verstehe, dass Du verwirrt bist...;))

    "Und ich soll auch Wartung, Imissionsmessung vom 18. und 19.10.2011 zahlen, obwohl jetzt schon jemand anderes in der Wohnung wohnt."
    Das ist schon korrekt, denn Du musst Deinen Anteil ( 730/1000 lt. DIN 4713 Teil 5 ) von den Gesamtjahreskosten zahlen.

    "Kann mir jemand helfen und mir erklären wie da die Rechtslage ist?"
    Ich teile Dir hier ausschliesslich meine Meinung und Erfahrung mit, bin selbst Mieter und auch Hausverwalter.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (26. Januar 2012 um 01:28)

  • Schauen Sie sich die Heizkostenabrechnung noch einmal genau an.

    Es ist korrekt, dass die im Abrechnungszeitraum (in der Regel 12 Monate)angefallenen gesamten Kosten auf die Mieter verteilt werden. Dieser Abrechnungszeitraum ist in der Abrechnung ausgewiesen.

    Zusätzlich wird aber auch der Zeitraum in der Abrechnung erwähnt, für den Sie an der Abrechnung zu beteiligen sind. Sofern mir bekannt in der Abrechnung der Firma Brunata als 'Ihr Nutzungszeitraum' deklariert. Und dieser sollte in Ihrem Fall nicht 12 Monate betragen, sondern nur den Zeitpunkt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Ist der Nutzungszeitraum auch mit zwölf Monaten ausgewiesen, dann ist die Abrechnung definitv falsch.

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