Reparatur Küchenmöbel- wer trägt die Kosten?

  • Hallo,

    meine Freundin ist Mieterin einer DHH mit Einbauküche, in der Küche ist bei einem Auszugsschrank ("Apothekerschrank") die Halterung am Boden ausgerissen. Der Vermieter meint, dies liege daran, dass sie den Schrank möglicherweise zu schwer beladen habe. Er regt an, dass sie selbst bzw. ihre Haftpflichtversicherung den Schaden tragen solle.
    Die Küche ist 11 Jahre alt, insgesamt noch gut erhalten. Im Mietvertrag steht nichts zu solchen Dingen.
    Wie soll meine Freundin sich verhalten? Kann sie sich weigern den Schaden zu tragen?

    Danke für Hilfe!

  • Hier wäre festzustellen, ob die Küche im Rahmen des Mietvertrages auch Gegenstand der Mietsache ist. Wenn dem so ist, dann wäre der Vermieter verpflichtet, diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, ABER: man beachte die Klausel über Kleinreparaturen in Mietvertrag.

    Ist die Küche nicht im Mietvertrag enthalten, so stellt sie der Vermieter zwar zur Verfügung, der Mieter muss aber für die Instandhaltung aufkommen, als ob es seine eigene wäre.

    Wursti

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