Hier wäre festzustellen, ob die Küche im Rahmen des Mietvertrages auch Gegenstand der Mietsache ist. Wenn dem so ist, dann wäre der Vermieter verpflichtet, diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, ABER: man beachte die Klausel über Kleinreparaturen in Mietvertrag.
Ist die Küche nicht im Mietvertrag enthalten, so stellt sie der Vermieter zwar zur Verfügung, der Mieter muss aber für die Instandhaltung aufkommen, als ob es seine eigene wäre.
Wursti