Beiträge von Wursti

    Hier wäre festzustellen, ob die Küche im Rahmen des Mietvertrages auch Gegenstand der Mietsache ist. Wenn dem so ist, dann wäre der Vermieter verpflichtet, diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, ABER: man beachte die Klausel über Kleinreparaturen in Mietvertrag.

    Ist die Küche nicht im Mietvertrag enthalten, so stellt sie der Vermieter zwar zur Verfügung, der Mieter muss aber für die Instandhaltung aufkommen, als ob es seine eigene wäre.

    Wursti

    Hier wäre die Frage zu klären, wie die Strompauschale ermittelt wurde. Grundsätzlich ist es rechtens, da es ja eine Stromkostenvorauszahlung (mit anschließender Erstattung oder Nachzahlung) ODER eine Stromkostenpauschale gibt. Das Risiko sollte schon vor UNterschrift des Mietvertrages klar sein. Das gleiche gibt es auch bei den Nebenkosten für die WOhnung, entweder Nebenkostenvorauszahlung oder Nebenkostenpauschale.

    Man müsste dich mit dem Vermieter einigen, ob eine Absenkung der Stromkostenpauschale möglich wäre, wenn nicht all zu viel Strom verbraucht wird. 65 € für einen 1-Personen Haushalt ist schon meiner Meinung nach eine Menge.

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