Hallo,
in meinem Haus (5 Parteien - davon zwei vermietet) wurde der Heizkessel erneuert. Die alte Heizung fiel in der Vergangenheit öfter mal aus und kam oft nicht auf eine angenehme Raumtemperatur im Winter. Nun will der Vermieter die Miete erhöhen, da ja eine neue, modernere und energiesparendere Heizung aktiv ist. Ist das gerechtfertigt?
Meiner Meinung nach handelt es sich hier aber um eine notwendige Reparatur der Heizungsanlage, die zu Lasten der Eigentümer gehen müsste. Wovon ist das in diesem Fall abhängig wer zu zahlen hat?
Wer muss hier was nachweisen?
Heizungskessel erneuert
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byteprinz -
24. Januar 2012 um 15:18 -
Erledigt
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Das Schwert ist zweischneidig.
Welches Baujahr war die alte Heizung? -
Wenn der alte Heizkessel so marode war, das er nun seinen Geist aufgegeben hat, dürfte schon einige Jahre, wenn nicht Jahrzehnte seit dem Einbau vergangen sein. Diese sind wahrscheinlich nicht mehr reparabel.
Auch entsprechen diese alten Kessel nicht mehr den heutigen Normen und dürften nicht mehr verbaut werden, also auch keine Generalreparatur.
Vom Einbau eines modernen Kessels profitieren Sie auch durch geringeren Brennstoffverbrauch.
Modernisierungskosten können auf den Vermieter nach den gesetzlichen Vorgaben umgelegt werden.
Sie müssen nur aufpassen das diese Kosten auch auf alle fünf Wohnungen gleichmäßig verteilt werden. Da kann vom Vermieter das schon mal nicht so genaugenommen werden -
Der alte Kessel könnte schon so alt gewesen sein wie das Haus selbst(ca. 40 Jahre) Bin mir da aber im Moment nicht sicher.
Ok, ich sehe ein das jetzt Heizkosten gespart werden, allein schon durch die moderne Regelelektronik.
Die Wohnungen hier im Haus sind alle unterschiedlich groß. Ich denke das die Kosten hier auf die Quadratmeter der Eigentümer aufgeteilt wurden. (oder generell aus dem Rücklagentopf genommen, wie auch immer) Wie der Vermieter das aber nun auf meine Miete umlegt, bleibt abzuwarten. Dumm wäre nur wenn jetzt die ganze Ersparnis bei den Nebenkosten auf die Kaltmiete aufgeschlagen würde. Generell werde ich aber dagegen nichts tun können, da meine Miete schon seit 5 Jahren unverändert ist. -
Hier noch weiterführende Informationen:
Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte -
Der alte Kessel könnte schon so alt gewesen sein wie das Haus selbst(ca. 40 Jahre) Bin mir da aber im Moment nicht sicher.
Sollte die Heizungsanlage auszutauschen gewesen sein wegen Überalterung oder Reparaturanfälligkeit oder zu hoher Imissionswerte, liegt keine Modernisierung vor, und die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden. -
Sollte die Heizungsanlage auszutauschen gewesen sein wegen Überalterung oder Reparaturanfälligkeit oder zu hoher Imissionswerte, liegt keine Modernisierung vor, und die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Lieber Berny, da habe ich etwas Bauchweh.
Da lese ich im Mietrechtslexikon folgendes:
Eine Baumaßnahme ist dann eine "Modernisierung" im mietrechtlichen Sinn, wenn sich der Gebrauchswert einer Wohnung für einen Durchschnittsmieter durch die Baumaßnahme objektiv verbessert. Dabei muß die Verbesserung des Gebrauchswertes "nachhaltig" sein, d.h. auf Dauer bewirkt sein. Häufig werden zusammen mit Modernisierungen auch Renovierungs- und Instandhaltungs bzw. Instandsetzungsarbeiten ausgeführt. Kostenmäßig sind solche Arbeiten von den Kosten der Modernisierung genau und für den Mieter nachvollziehbar abzugrenzen (siehe unten) . Das Gesetz definiert Modernisierungen so: ( § 559 BGB)bauliche Maßnahmen des Vermieters,
- die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, oder
- nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken oderandere bauliche Maßnahmen die der Vermieter aufgrund von Umständen durchgeführt, die von ihm nicht zu vertreten sind.
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Lieber Berny, da habe ich etwas Bauchweh.
Da lese ich im Mietrechtslexikon folgendes:
Eine Baumaßnahme ist dann eine "Modernisierung" im mietrechtlichen Sinn, wenn sich der Gebrauchswert einer Wohnung für einen Durchschnittsmieter durch die Baumaßnahme objektiv verbessert...
Ist mir schon klar... und so wird der clevere Vermieter den Austausch der Schrottanlage dies dem Mieter elegant aufdrücken...
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