recht auf badezimmer?

  • hallo

    ich hatte meine wohnung vor zwei jahren ohne vorrangegangene renovierung übernommen,nun müsste aber dringendst mein bad renoviert werden da der heisswasserbeuler und die ganzen amaturen total veraltet sind und ich denke die sicherheit ist nicht mehr gewähr leistet,wer muss nun die instandhaltung oder renovierung des bades tragen?

    mfg bings

  • Kein Mieter hat ein Recht auf ein neues Badezimmer. Du hast aber das Recht darauf, einen funktionstüchtigen Heißwasserboiler benutzen zu können.

    Bei den Armaturen könnte es sein, dass du die selbst bezahlen darst. Hängt davon ab, was im Mietvertrag zu sogenannten Klein/Bagatellreparaturen vereinbart ist.

    Verkalkte Armaturen hat der Mieter z.B. mit Zitronensäure zu entkalken, tropfende Wasserhähne brauchen nur eine Dichtung.

    Und Denken in Bezug auf die Sicherheit im Bad ist mit Sicherheit kein Grund für den Vermieter Tausende von Euros in eine Renovierung zu stecken. Du hättest schon vor 2 Jahren die Wohnung nicht mieten müssen, denn da war das Bad auch nicht auf dem neuesten Stand,

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